Und was steht drüber? Umsatzerlöse - Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse = Rohertrag - V & V- GemeinkostenZitat von csaf7553
Nun wenn unser Unternehmen wirklich nur 2 Produkte herstellt, das wären hier Solo und Duo, und sonst nichts zu verwalten oder vertreiben hat, dann kannst du die Selbstkosten der verkauften Erzeugnisse abziehen. So glaub ich halt einmal, dass es stimmt.
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