wau, jetzt steh ich echt mal an.
Vermutung:
Prinzipiell müssts doch in allen 3 Stellen wagnisse geben - materialschaden, ausschuss in der fertigung ect.
Und wenn die GK steigen, steigt auch der Zuschlagssatz.
Kann jemand folgende Frage beantworten?
Die Kostenstellenrechnung eines Betriebes weist die Kostestellen Material, Fertigung und Verwaltung/Vertrieb auf.
In welche/n Zuschlagssatz/sätze fließen die kalk. Wagnisse ein?
Erhöhen oder senken sie diese/n Zuschlagssatz/sätze?
Vielen Dank und lg!
wau, jetzt steh ich echt mal an.
Vermutung:
Prinzipiell müssts doch in allen 3 Stellen wagnisse geben - materialschaden, ausschuss in der fertigung ect.
Und wenn die GK steigen, steigt auch der Zuschlagssatz.
Ich stimme dir zu. Immerhin liegt es an uns (als Unternehmer) wie wir das kalkulatorische Wagnis auf die Kostenstellen verteilen. In der Praxis werden jedoch die kalk. Wagnisse nur auf die Endkostenstellen verteilt. Vielleicht ist das ja mit der Frage gemeint? Au0erdem sind kalk Wagnisse in der Teilkostenrechnung als variable Kosten zu sehen, wenn ich mich nicht irre, oder?Zitat von Socke0815
kalk. Kosten sind immer Gemeinkosten (außer vielleicht, wir haben kalk. Zinsen auf unser Umlaufvermögen), aber generell immer GK.
kann mir jmd folgende Frage beantworten:
"Bei der Übernahme von der Finanzbuchhaltung in die Kostenartenrechnung werden die buchhalterischen Schadensfälle in kalk. Wagnisse transformiert. Welche Überlegung steckt hinter dieser (wertmäßigen) Transformation?"
Kalk. Wagnisse dienen nicht versicherbaren Risiken und wirken wie eine Art "Selbstversicherung".Zitat von Mini
Durch die Verrechnung der kalk. Kosten im Betriebsergebnis werden die Wagnisaufwendungen gleichmäßig auf die Abrechnungsperiode verteilt - und somit wird eine Verzerrung der Kostenstruktur und der kurzfristigen Ergebnisse vermieden.
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