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Thema: Stipendium/Familienbeihilfe

  1. #1
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    Stipendium/Familienbeihilfe

    Hallo,
    würde mich mal interessieren, wie das genau abläuft wenn man sich im 5. Semester befindet d.h. im Toleranzsemester und es aus irgendwelchen Gründen es dazu kommt dass man den letzten Kurs verhaut und sein Diplomprüfungszeugnis nicht bekommt, wie streng sind die Behörden denn überhaupt, macht es einen Unterschied ob man denen Bestätigung bringt dass man z.B. schon Kurse aus dem zweiten Abschnitt belegt hat oder sind die hart und sagen, wenn du 1. Diplomprüfungszeugnis nicht bringst, dann gibts für nächstes Semester halt keine Familienbeihilfe und auch keine Studienbeihilfe...

    Hat wer schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht ??

  2. #2
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    ich persönlich habe zwar noch keine erfahrungen damit gemacht (hoffe auch dass es nicht soweit kommt) aber von kollegen weiss ich, dass es nach dem Toleranzsemester keine Toleranz mehr gibt. Also scheinbar handhaben die das ziemlich streng. wobei es durchaus sein kann, dass es von Fall zu Fall verschieden ist. Die Leute die ich eben kenne, bei denen gabs keine gnade.....

  3. #3
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    Mir hat damals das Finanzamt Ende des 5. Semesters einen Brief geschickt, mit der Aufforderung mein Diplomzeugnis einzureichen. Hab dann meine letzte Prüfung für den 1. Abschnitt um den 3. März (also im 6. Semester) gemacht. Bis ich dann mein Diplomprüfungszeugnis endlich hatte hats fast 3 Monate gedauert! (Umstieg von alten in neuen Studienplan und unser liebes Prüfungsamt!) Diese 3 Monate hab ich dann keine Familienbeihilfe bekommen, die wurden mir allerdings nach der Einreichung des Zeugnisses nachbezahlt. Soll heißen, ab dem Zeitpunkt, wo du dein Studium im 2. Abschnitt beginnst, bekommst du wieder Familienbheihilfe. (so war's zumindest bei mir) Für die Monate die du zu lange im 1. Abschnitt bist gibts keine Beihilfe.
    Bzgl. Stipendien hab ich leider keine Ahnung.

    Ach, da wir gerade beim Thema sind: Weiß irgendwer wie's nach den 9 Semstern weitergeht? Hat man insgesamt 1 Toleranzsemester oder pro Abschnitt? Danke!

  4. #4
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    Pro Abschnitt hat man 1 Toleranzsemester, d.h. insgesamt 2 für die gesamte Studiendauer

  5. #5
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    gibt es auch eine altergrenze??

  6. #6
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    für familienbeihilfe 26

  7. #7
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    um alle missverständnisse aus dem weg zu räumen... also mit 27 gibs dann nichts mehr, oder mit 26? thx

  8. #8
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    "Für Studierende kann Familienbeihilfe grundsätzlich bis zum 26. Lebensjahr bezogen werden. Bei Schwangerschaft, Geburt eines Kindes oder bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes kann die Familienbeihilfe bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt werden.
    Der Anspruch besteht jedoch für jeden Studienabschnitt prinzipiell nur für die Mindeststudiendauer plus ein Semester."
    laut www.help.gv.at (Amtshelfer Online)

  9. #9
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    also vollendet heißt ab 27 nix mehr?

  10. #10
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    Ab dem 28. Geburtstag!
    Die ersten 12 Lebensmonate + 27 Jahre =28 (vollendetes 27. Lebensjahr)

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