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Thema: DRINGEND: Wo kann ich das lernen?

  1. #21
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von mike5
    nach ausreichendem (nach)studium der literatur bin ich immer noch der meinung dass ein kauf von handelsware nicht in der guv aufgezeichnet wird, da es sich um einen sogenannten aktivtausch handelt.
    aber vielleicht bist du so nett und erklärst uns in ein paar worten wieso du es anders siehst.
    Weil Handelswaren zum Umlaufvermögen zählen.
    Wenn du jetzt ein HW-Unternehmen bist wie z.B. Spar; dann kaufst du Handelswaren ein um sie wieder zu verkaufen. Sprich du buchst nur Aufwände und Erlöse

  2. #22
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    Avatar von Namsuoires
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    Wenn du die HW nicht im GuV verbuchst, dann machst du ja einen hohen Umsatzerlöse beim Verkauf, jedoch hast du den Einkauf nicht berücksichtigt.

    Aktivtausch wäre es wenn ich Sach-Anlagevermögen kaufen würde. Oder Handelswaren kaufe, aber eindeutig darauf hingewießen wird, dass wir sie über das Jahr im Lager liegen lassen

  3. #23
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    Avatar von mike5
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    ah ok danke für die antwort. also bucht man handelswaren prinzipiell gleich als aufwand?

    theoretisch könnte man den kauf von handelswaren doch auch wie vorräte zb behandeln nicht? man rechnet sich am ende der periode dann einfach den unterschied von anfangsbestand und endbestand aus und hat dann den wareneinsatz, und so ergibt sich dann erst ein aufwand?


  4. #24
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    Avatar von csae7024
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    man hat prinzipiell 2 möglichkeiten: man kann die Wareneinkäufe gleich als Aufwand verbuchen - und am Ende des Jahres den Vorrat separat ausweisen, oder man kann alles als Vorrat verbuchen und das, was man verkauft hat, als Aufwand verbuchen.
    Aber so oder so: es wird immer ein aufwand entstehen, der per definitionem auch in der GUV erfasst ist (außer die Waren bleiben auf Lager)
    Der Mensch soll lernen, nur die Ochsen büffeln.

  5. #25
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Wenn du die HW nicht im GuV verbuchst, dann machst du ja einen hohen Umsatzerlöse beim Verkauf, jedoch hast du den Einkauf nicht berücksichtigt.

    Aktivtausch wäre es wenn ich Sach-Anlagevermögen kaufen würde. Oder Handelswaren kaufe, aber eindeutig darauf hingewießen wird, dass wir sie über das Jahr im Lager liegen lassen

    In der GuV schlägt sich nur der Verbrauch nieder, nicht der Kauf. Typisch für ungenügende Klausurfragen. Werden die Waren nicht verkauft, dann ist auch nichts in der GuV. Wären die Waren am Ende des Jahres genau so viel Wert wie beim Einkauf, dann keine Bewertungsänderung u. nichts in der GuV. Wenn kein Schwund, nichts in der GuV. Also nur der Verbrauch, oder Bewertungsänderung oder Schwund in der GuV. Die Frage ist hier eben, ob sich Becker (oder wer auch immer sich diese Fragen ausdenkt) dachte, dass die Waren auch komplett verkauft werden - oder eben nicht.

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