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Thema: becker integriert - ws 04/05 nachtermin

  1. #11
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    Avatar von mike5
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    die frage lautete nach der liquidität des unternehmens!
    sie verbessert sich um den cashflow, der ja die veränderun der liquiden mittel angibt. somit verbessert sich die liquidität um 720.

    ob sich der cashflow verändert könnte man nur mit dem vergleichswert der vorperiode feststellen.

    lg


  2. #12
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    sorry...
    Geändert von csaf7553 (25.06.2006 um 13:55 Uhr)

  3. #13
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    Und die Liquidität hat sich verbessert würde ich sagen, da ich einen positiven CF habe. Mehr Einzahlungen als Auszahlungen, also verbessert sich ja dadurch meine Liquidität.

  4. #14
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    Avatar von Mini
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    Zitat Zitat von 4realMaster
    Hätte das so gemacht:

    a.)
    GuV:

    Betriebsergebnis:
    2300 Umsatzerlöse
    + 20 Bestandveränderung
    - 630 Materialaufw.
    - 500 Personalaufw.
    - 300 Abschreibungen
    - 120 Rückstellungen

    Finazergebnis:
    --------

    ---> Jahresergebnis: 770

    b.)
    Operativer CF:
    770 Jahresergebnis
    +300 Abschreibungen
    - 10 sonstiges Nettoumlaufvermögen
    ( +120 Rückstellungen kurzfr.
    - 20 Fertigerzeugnisse
    - 60 Forderungen
    - 50 Verbindl. )
    =1060 OCF

    Investitons CF: -240 Anlage

    Finazierungs CF: -100 Bankkreditrückzahlung

    ---> CF: 720


    Stimmt da irgendetwas nicht oder würdet ihr es anderst machen?

    Die Verbindlichkeiten stehen ja im Netto-UV, oder? In diesem Bsp sie ab, von 150 Vorjahr und jetzt auf 100. Abnahme um 50, eine Verminderung im Netto-UV muss man doch mit positivem Vorzeichen ansetzten?!?!?!?
    Versteh das irgendwie nicht Wär nett wenn mir das jemand erklären könnte.

  5. #15
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    Avatar von -bb-
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    eine cash flow rechnung macht man jedes (geschäfts)jahr neu- beginnt bei 0- im gegensatz zur bilanz- das heißt das ergebnis der cfr ist gleichzeitig die veränderung der liquidität

    oh, steht eh scho da.. sry

  6. #16
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    Avatar von Cherry the Kid
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    was wäre wenn jetzt die verbindlichkeiten wie folgt aussähen: 100 (vorjahr), 150 (heuer) - wie wäre dies dann im cfs zu berücksichtigen?? mit +50 oder nicht?

    vielleicht könnte das ja jemand genauer erklären oder mir sagen wo ich da am besten nachschauen könnte?!? hab da noch meine größten schwierigkeiten!

    thx a lot
    cherry
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  7. #17
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    Zitat Zitat von Cherry the Kid
    was wäre wenn jetzt die verbindlichkeiten wie folgt aussähen: 100 (vorjahr), 150 (heuer) - wie wäre dies dann im cfs zu berücksichtigen?? mit +50 oder nicht?

    vielleicht könnte das ja jemand genauer erklären oder mir sagen wo ich da am besten nachschauen könnte?!? hab da noch meine größten schwierigkeiten!

    thx a lot
    cherry
    ich denk mir das so: wenn meine verbindlichkeiten um 50 zunehmen, werden sozusagen meine "schulden" größer und demnach meine liquiden mittel um das geringer, also musst bei den verbindlichkeiten hier plus rechnen (bei abnahme der vb wärs dann minus).

    wenn hingegen meine forderungen zunehmen, heißt das, dass ich mehr zielverkäufe getätigt habe, als geld von den kunden hereingekommen ist. deshalb muss ich in diesem fall diesen betrag abziehen, weil ich ja noch keine "liquiden mittel" bekommen habe... (das gleiche gilt für veränderungen des vorrats)

    hoffe, das ist einigermaßen verständlich...
    lg

  8. #18
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    Avatar von striazzi
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    @ cherry

    ich gehe nach der bewegungsbilanz vor (grünes auer-buch, s. 142)

    das heißt wenn das anlage- oder umlaufvermögen zunimmt (bsp. zunahme LF um 50) dann kommt es zum cash-abfluss --> mit - berücksichtigen in der cf-rechnung

    verringert sich das anlage/umlaufvermögen (abnahme LF um 50) dann kommt es zu einem cash-zufluss (freisetzung) --> mit + berücksichtigen in der cf-rechnung

    ich geh immer nach diesem schema vor und es hat bisher gut funktioniert

  9. #19
    Experte Bewertungspunkte: 40
    Avatar von Cherry the Kid
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    @striazzi + okati

    TAUSEND DANK für die tipps!!!! werd jetzt mal nach euren methoden vorgehen - wenns nicht klappt meld ich mich wieder -
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  10. #20
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    Avatar von Namsuoires
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    Kleine Faustregel zu den Vdg des sonstigen Netto-Umlaufvermögens:

    Bei Aktivakonten nehme ich immer das andere Vorzeichen >> z.B. Erhöhung der Forderungen um 20 Euro. >> -20,--
    Bei Passivakonten nehme ich das gleiche Vorzeichen >> z.B. Erhöhung des kurzfristigen Darlehens um 100 Euro >> +100,--

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