von wo hast du diesen tipp?*g*
ja wär super wenn das jem. rechnen könnte, ich weiß nämlich nicht wie das geht ;-/
Anscheinend bringt er einen zweistufigen tarif zur schlussklausur!
kann dieses bsp. vl jemand rechnen??
1. Ein Monopolist im Telekommunikationsbereich bedient 1000 Kunden mit identischen Nachfragefunktionen: Diese lautet Q=500 –20 p; seine Grenzkosten sind MC=2. Er überlegt einen zweistufigen Tarif, einmal eine Grundgebühr und dann einen Preis pro Minute Telefonzeot einzuführen.
a. Wie hoch sollte die Grundgebühr sein?
b. Wie hoch sollte das Entgelt pro Telefonminute sein?
von wo hast du diesen tipp?*g*
ja wär super wenn das jem. rechnen könnte, ich weiß nämlich nicht wie das geht ;-/
ein solches bsp. war bei seinen letzten klausuren auch immer dabei, es wäre gut, wenn das jemand lösen könnte !
grüße
also: weiß aber nicht obs stimmt:
P=GK
(25-0.05Q) = 2
Q= 460
dadurch ergibt sich ein fixer bestandteil (alles was über den MC liegt) von:
(25-2)x460 und alles dividiert durch 2 = 5290 und pro person eine grundgebühr von 5,29.
die minute sollte 0.0002 kosten! aber da bin ich mir überhaupt nicht sicher
Laut dem Buch müsste das so funktionieren:Zitat von kater2005
Man behandelt das Ganze so, als wäre nur ein einzelner Konsument da (da ja alle die gleiche Nachfragefunktion haben).
Das Entgelt pro Minute entspricht gleich den Grenzkosten, also 2;
Die Grundgebühr entspricht gleich der gesamten Konsumentenrente, also (25-2)*460/2 = 5.290.
Klingt für mich nach ziemlich viel, aber vielleicht sinds hier ja nicht Euros, sondern Cent, dann würde das Ganze sogar noch irgendwie Sinn machen (€ 52,90 Grundgebühr, 2 Cent pro Minute).
Wie auch immer, so müsste es funktionieren.
also bei der fixgebühr stimme ich mit dir überein!
aber bist du dir beim entgelt pro min sicher??
die menge die nachgefragt wird ist ja 460 ... das würde für mich heißen, dass variable gebühren von 460*2 anfallen, also 920!
grüße
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