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Thema: studienbeihilfe bei ende des studiums

  1. #11
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von Julie
    ganz ehrlich - ich würd einfach bei dem/der bearbeiter/in im finanzamt anrufen... da bekommst du auch die "verlässlichste" auskunft, bzw. die müssen das auch im enddefekt abwickeln für dich.

    beste grüße,
    julia
    ja, stimmt. das werd ich morgen machen..
    danke!

  2. #12
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    falls es noch von bedeutdung ist:

    für famieleinbeihilfe wird das jahreseinkommen herangezogen!

    verdienst du im jahr 2007 über 8750 BRUTTO (ich glaube so viel wars) dann musst du ALLES zurückbezahlen
    spielt keine rolle ob du die 8000eur alle im monat märz verdienst, oder so aufgetielt 700 eur auf jedes monat

    mfg

  3. #13
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von affengold
    falls es noch von bedeutdung ist:

    für famieleinbeihilfe wird das jahreseinkommen herangezogen!

    verdienst du im jahr 2007 über 8750 BRUTTO (ich glaube so viel wars) dann musst du ALLES zurückbezahlen
    spielt keine rolle ob du die 8000eur alle im monat märz verdienst, oder so aufgetielt 700 eur auf jedes monat

    mfg
    vielen dank für die hilfe!
    aber das ist doch total komisch - was macht jemand, der im juni oder juli das studium beendet und zu arbeiten beginnt - muss der dann ein halbes jahr familienbeihilfe zurückzahlen?!?

  4. #14
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    Avatar von Suzanne
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    sobald du dein studium abgeschlossen hast, erhältest du danach noch für drei monate die familienbeihilfe - egal ob du nichts tust oder arbeitest und egal wieviel du verdienst.

    zurückzahlen muss man auch nichts mehr, auch wenn man für den rest des jahres über der einkommensgrenze liegt. also in deinem fall würde jemand der am 30. juni abschließt, noch für juli, august und september die fb bekommen. wieviel er ab 1. juli verdient, ist egal.

  5. #15
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von Suzanne
    sobald du dein studium abgeschlossen hast, erhältest du danach noch für drei monate die familienbeihilfe - egal ob du nichts tust oder arbeitest und egal wieviel du verdienst.

    zurückzahlen muss man auch nichts mehr, auch wenn man für den rest des jahres über der einkommensgrenze liegt. also in deinem fall würde jemand der am 30. juni abschließt, noch für juli, august und september die fb bekommen. wieviel er ab 1. juli verdient, ist egal.
    super - vielen, vielen dank für die bestätigung!! :) das finanzamt hat mir das mit den drei monaten nämlich auch erklärt und ich konnte das anfangs gar nicht wirklich glauben.. :-)

  6. #16
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    tja ich habs anfangs auch nicht geglaubt und den typen im infocenter eine viertelstunde lange traktiert - er hat mir das dann aber geduldig noch mal erklärt und mir bestätigt dass es WIRKLICH so ist

    muss sagen, dass die dort (zumindest in ibk) echt nett sind, hätte ich mir vom fa gar nicht erwartet....

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