hallo verena!
hab mit professor wachter gesprochen und er hat mir Folgendes zur anrechnung geschrieben:
Für die Anrechnung wird - grob gesprochen - Folgendes gelten: Für
Juristen wird es aufgrund der realisierten großen Durchlässigkeit
zwischen den Studienrichtungen "Rechtswissenschaften" und
"Wirtschaftsrecht" relativ großzügige Anrechnungsmöglichkeiten geben.
Die Anrechnung identischer bzw gleichwertiger Rechtsfächer wird möglich
sein. Die Wirtschaftsfächer und die interdisziplinären Fächer, die
Vertiefungen in den juristischen Fächern usw müssen durch Juristen
grundsätzlich nach dem wirtschaftsjuristischen Studienplan studiert
werden.
Für SoWi-Absolventen bzw -Studierende wird das soeben Ausgeführte
umgekehrt gelten
ich hoffe das hilft ein wenig weiter, es sind immerhin informationen "aus erster hand"
lgb
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