die est-vo und die ust-übung müssen im gleichen semester besucht (und positiv abgeschlossen) werden (achtung: ist eines von beiden negativ, müssen beide teile nocheinmal gemacht werden!), die unternehmenssteuerrecht-vo kann (und soll sogar) in einem späteren semester besucht werden. in jedem teil (2mal VO, einmal Übung) gibt es eine eigene schriftliche klausur. wenn man alle 3 teile positiv hat, meldet man sich zur mündlichen prüfung "finanzrecht" an, geht zur prüfung hin, bekommt eine "alibi"-frage, und die sache ist erledigt.
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