in finanzrecht kann man ganz normal eine mündliche prüfung ablegen, das ist wahrscheinlich die am wenigsten aufwendige variante (zumindest was anwesenheit, etc. anbelangt).
es gibt aber auch die möglichkeit, statt dieser mündlichen prüfung jeweils eine vorlesungsklausur und eine übungsklausur am ende des semesters zu schreiben. in der übung gilt anwesenheitspflicht, in der vorlesung nicht.
stoff ist das buch von prof. beiser vom wuv - es ist nicht sonderlich dick und soweit ganz okay, aber auch nicht zu unterschätzen - hie und da wirds schon ganz schön kompliziert :-)
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