hallo,
zu 1b) FP vom 08.07.06
die neubewertung ist ja mit den anteiligen Anschaffungskosten begrenzt. wenn also der buchwert des anteiligen EK größer ist als der Buchwert der Beteiligung, dann würde theoretisch ja ein passiver Unterschiedsbetrag entstehen. dies ist aber bei der Neubewertung nicht möglich, deshalb musst du die auf die anteiligen stillen Reserven so lange Abschläge vornehmen, bis sich anteiliges EK und Beteiligungsanschaffungskosten entsprechen. Somit bleibt dann auch kein Firmenwert mehr übrig.
lg
Lesezeichen