ich weiß nicht, ob ich deine frage richtig verstanden hab: willst du wissen, ob man nach recht1 recht2 machen kann? wenn das deine frage war: ja, das funktioniert natürlich.
hi,
weiss villeicht jemand o man nachdem man österreichisches Privatrecht 1 gemacht hat danach als Rechtswissenschaften2 das ÖFFENTLICHE REcht nehmen darf?
mfg
ich weiß nicht, ob ich deine frage richtig verstanden hab: willst du wissen, ob man nach recht1 recht2 machen kann? wenn das deine frage war: ja, das funktioniert natürlich.
ich glaub ich hab mich grade selbst nicht verstanden,hehe!nee wollt wissen ob man nach Privatrecht als Recht2 Öffentliches recht machen darf!aber die FRage ist ja berflüssig da nur Öffentliches Recht als Recht 2angeboten wird!?Ausser im sommersemester wäredas anders?
Hoffe das war verstandlicher
danke
recht1 ist immer privatrecht und recht2 ist immer öffentliches recht, es gibt kein recht2 mit inhalt privatem recht (also aufbauend auf recht1).Zitat von csae9974
war es das, was du wissen wolltest? :)
genau
dankeschön
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