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Thema: habe ein paar fragen zu Unternehmensrechnung

  1. #1
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    habe ein paar fragen zu Unternehmensrechnung

    a.)Latente Steuern werden im HR Jahresabschluß für steuerunterschiede angesetzt, die voraussichtlich nicht von Dauer sind (richtig oder falsch)?
    b.)der derivative Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem buchwert der übernommenen Aktiva und dem Kaufpreis (richtig od. falsch)?
    c.)die dotierung von freien Kapitalrücklagen ist handelrechtl Aufwand (richtig oder falsch)?
    d.)steuernachzahlungen die die vorperiode betreffen sind nicht im steueraufwand der periode der nachzahlung zu berücksichtigen. (r od f)?
    e.)gibt es negativen derivatifen Firmenwert?
    f.)orginäre Firmenwert kann nicht abgeschrieben werden(r od f)
    g.)der Jahresabschluß einer GmbH enthält keine Angaben über die zukünftige Liqiditätsbelastung eines Unternehmens (r od f)
    h.) Herstellkosten und Herstellungskosten sind begriffe des pagatorischen RW und können synonym verwendet werden (r od f)
    i.) verbindlichkeiten sind immer mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten deshalb werden Fremdwährugsverluste direkt erfolgsneutral über eine Eigenkapitalverminderung zu erfassen (r od f)

    Kann mir bei diesen fragen jemand weiterhelfen? bitte nur antworten wenn jemand das sicher weiß.
    danke

  2. #2
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    a.)Latente Steuern werden im HR Jahresabschluß für steuerunterschiede angesetzt, die voraussichtlich nicht von Dauer sind (richtig oder falsch)? RICHTIG
    b.)der derivative Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem buchwert der übernommenen Aktiva und dem Kaufpreis (richtig od. falsch)? RICHTIG
    c.)die dotierung von freien Kapitalrücklagen ist handelrechtl Aufwand (richtig oder falsch)? FALSCH
    d.)steuernachzahlungen die die vorperiode betreffen sind nicht im steueraufwand der periode der nachzahlung zu berücksichtigen. (r od f)? RICHTIG
    e.)gibt es negativen derivativen Firmenwert? IM HGB NICHT
    f.)orginäre Firmenwert kann nicht abgeschrieben werden(r od f) RICHTIG, weil nicht angesetzt werden darf
    g.)der Jahresabschluß einer GmbH enthält keine Angaben über die zukünftige Liqiditätsbelastung eines Unternehmens (r od f) FALSCH (Höhe der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Forderungen usw.)
    h.) Herstellkosten und Herstellungskosten sind Begriffe des pagatorischen RW und können synonym verwendet werden (r od f) FALSCH (einmal nach HGB und einmal nach Kostenrechnung)
    i.) verbindlichkeiten sind immer mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten deshalb werden Fremdwährugsverluste direkt erfolgsneutral über eine Eigenkapitalverminderung zu erfassen (r od f) FALSCH IM HGB

    LG
    Miky

  3. #3
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    vielen dank miky ist ja super
    kann ich mich auf deine antworten zu 100% stützen hab nämlich am freitag die fachprüfung?
    a.)kann ein agio hr nur linear auf die laufzeit der verbindlichkeit verteilt werden? (r od f)
    b.) Latente steuern sind passivseitig auszuweisen, wenn sie keine temporären Unterschiede zwischen Handels und Steuerbilanz bestehen (r od f)
    c.) ist die dotierung von gewinnrücklagen hr aufwand? r od f
    d.) die frage ob ein verbundenes untenehmen vorliegt, spielt nicht nur im Rahmen der Bilanzierung von Beteiligungen eine rolle (r od f)
    e.) ein aus der OHG ausgeschiedener Gesellschafter haftet auch nach Austritt für verbindliche Pensionszusagen der Gesellschaft an alle Gesellschafter?


    miky das sind die letzten fragen die mir noch fehlen - wäre echt super wenn du die auch noch kannst

    vielen dank und lg

  4. #4
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    Hoi!
    Geb mal Quotierungen ab
    Teil 1:
    a.) 100%
    b.) was mich stört ist der Ausdruck: „Buchwert der übernommenen Aktiva“. Die Aktiva wird ja neu bewertet und mit dem neu bewerteten Wert eingebucht. Wenn nun dieser neue Buchwert gemeint ist, stimmt die Antwort richtig. Ist nun aber der Restbuchwert des alten Unternehmens gemeint, stimmt die Antwort RICHTIG natürlich nicht. Sagma 90%
    c.) 100%
    d.) Normalerweise sind Steuernachzahlungen von Vorperioden nicht als Aufwand abziehbar. Was heißt jetzt aber Steueraufwand? Irgendwohin muss ich das ja buchen, ich hab in der Buchhaltung ein eigenes Konto „Steuern früherer Jahre nicht abziehbar“ die in der Handelsbilanz als Aufwand durchgehen (müssen), in der Steuerbilanz aber nimma drin sind.
    e.) 100%
    f.) 100%
    g.) 100%
    h.) 100%
    i.) Stimmt der erste Teil nicht („Verbindlichkeiten immer mit Rückzahlungsbetrag“ weil Vorsichtsprinzip wenn Fremdwährungsverbindlichkeiten unterhalb des ursprünglichen Rückzahlungsbetrags, aber auf keinen Fall die Verluste erfolgsneutral über Eigenkapitalminderung (sowas gibt’s nur im IAS, im HGB läuft immer alles über die Bilanz. Also stimmt auch der zweite Teil net. 100%


    Teil 2:
    a.)kann ein agio hr nur linear auf die laufzeit der verbindlichkeit verteilt werden? (r od f)
    Hab im Bitzyk/Steckel gefunden, dass laut HR eine Aufwertung gemacht werden MUSS (laut Steuerrecht könntest alles am Ende einbuchen). S. 91 Also: JA
    b.) Latente steuern sind passivseitig auszuweisen, wenn keine temporären Unterschiede zwischen Handels und Steuerbilanz bestehen (r od f)
    Wenn keine temporören Unterschiede bestehn, gibt’s auch keine latenten Steuern FALSCH 100%
    c.) ist die dotierung von gewinnrücklagen hr aufwand? r od f NEIN 100% Ist Gewinnverwendung - wenn Gewinnrücklagen Aufwand wäre, wäre auch die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter Aufwand.....
    d.) die frage ob ein verbundenes Unternehmen vorliegt, spielt nicht nur im Rahmen der Bilanzierung von Beteiligungen eine rolle (r od f) JA 100%
    e.) ein aus der OHG ausgeschiedener Gesellschafter haftet auch nach Austritt für verbindliche Pensionszusagen der Gesellschaft an alle Gesellschafter?
    Da der ausgeschiedene Gesellschafter für die während seiner „Amtszeit“ entstandenen Verbindlichkeiten immer haftet, JA, wenns um Mitarbeiter geht. Aber Pensionszusagen der Gesellschaft an die Gesellschafter? Sowas hab ich noch nie gehört... Im Bitzyk/Steckel steht: „Pensionsrückstellungen sind bilanzielle Vorsorgen für Ausgaben, die auf Grund von vom Unternehmen erteilten Pensions- bzw. Versorgungszusagen in Zukunft an Arbeitnehmer zu leisten sein werden“ S. 85. Da steht nix von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter, die ja in diesem Fall (wenn so eine Zusage gemacht wird) zu bilden wäre (*boohh*)

    LG
    Miky

  5. #5
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    danke miky - spitze deine antworten - glaub ich werds schaffen am freitag.

  6. #6
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    Bezüglich den Pensionszahlungen an die Gesellschafter (und anderes...): Mir ist eingefallen, dass bei den Multiple Choice Fragen des RTR oft zuerst ein Satz richtig ist, die dann aber ein Wort austauschen und demzufolge (in deren Logik) das Ergebnis dann falsch sein muss. Wenn also der Satz lauten würden .... Pensionszusagen der Gesellschaft an die Mitarbeiter... wäre er richtig - 1 Wort ausgetauscht - also falsch.

    Bei mir war damals die Frage: Wenn der Gläubiger Konkurs eingereicht hat, kann dann der Gläubiger noch was tun? Absoluter Nonsens, aber wenn beim 2. Mal statt Gläubiger Schuldner steht, wäre die Antwort ja. Da sie aber das Wort Schuldner mit Gläubiger ausgetauscht haben, ist die Antwort nein.

    Verstehst die verdrehte Logik?

    Halt Dir die Daumen für Freitag!!
    LG
    Miky

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