Tja was wir bei den unterschieden bei HGB u. IFRS wissen sollten wäre wirklich interessant, denke aber einfach das wir Unterscheiden sollen was zu Anschaffungskosten u was zur Marktpreisen ausgewiesen werden kann.
Bei dem Unterschied zwischen Zwangs- Ermessenreserven geht es meiner Meinung darum, dass z.b.: durch das Vorsichtsprinzip im HGH Rückstellungen höher ausgewiesen werden müssen als im IFRS und deshalb die Zwangsreserven (Rückstellungen müssen ja ausgewiesen werden) höher liegen. Zwangsreserven sind einfach Bewertungsvorschriften die ein Unternehmen einhalten muss (Ausweis von Vermögen nur zu Anschaffungskosten). Ermessenreserven sind Reserven die man z.b. automatisch bekommt, wenn ein Grundstück/Wertpapier an Wert gewinnt (darf aber bei HGB ja nur zu Anschaffungskosten ausgewiesen werden und deshalb stille Reserve). wenn wir die Abschreibungsdauer verkürzen wird das Vermögen zu gering ausgewiesen--> wir bilden Reserven
Ich denke so sollte es stimmen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren!![]()
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