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Thema: Ermessensreserven/Zwangsreserven und Unterschied HGB IFRS

  1. #1
    Neuling Bewertungspunkte: 0

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    Ermessensreserven/Zwangsreserven und Unterschied HGB IFRS

    kann mir bitte jemand sagen worin der unterschied zwischen Ermessensreserven und Zwangsreserven liegt?

    und was müssen wir bei den unterschiedlichen bewertungen von grundstücken und wertpapieren nach HGB bzw. IFRS wissen?

    wäre nett, wenn das jemand beantworten könnte.

  2. #2
    Junior Member Bewertungspunkte: 1

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    Tja was wir bei den unterschieden bei HGB u. IFRS wissen sollten wäre wirklich interessant, denke aber einfach das wir Unterscheiden sollen was zu Anschaffungskosten u was zur Marktpreisen ausgewiesen werden kann.

    Bei dem Unterschied zwischen Zwangs- Ermessenreserven geht es meiner Meinung darum, dass z.b.: durch das Vorsichtsprinzip im HGH Rückstellungen höher ausgewiesen werden müssen als im IFRS und deshalb die Zwangsreserven (Rückstellungen müssen ja ausgewiesen werden) höher liegen. Zwangsreserven sind einfach Bewertungsvorschriften die ein Unternehmen einhalten muss (Ausweis von Vermögen nur zu Anschaffungskosten). Ermessenreserven sind Reserven die man z.b. automatisch bekommt, wenn ein Grundstück/Wertpapier an Wert gewinnt (darf aber bei HGB ja nur zu Anschaffungskosten ausgewiesen werden und deshalb stille Reserve). wenn wir die Abschreibungsdauer verkürzen wird das Vermögen zu gering ausgewiesen--> wir bilden Reserven

    Ich denke so sollte es stimmen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
    Geändert von csae98.. (19.11.2006 um 17:10 Uhr)

  3. #3
    Experte Bewertungspunkte: 18
    Avatar von theresa
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    Vollkommen richtig...Zwangsreserven müssen gemacht werden, eben wenn ein Unterschied besteht zwischen HK oder AK und Marktwert...wenn zb der Marktwert steigt (HGB) dann bilde ich stille Reserven...weil ich ja nur zu HK und AK bewerten kann...muss....

    Bei Ermessensreserven...die bilde ich aus eigenem Ermessen, dh es bleibt mir frei, diese zu bilden

    Es gibt auch staatilich verordnete Zwangsreserven siehe Buch
    Theresa

    ein Link dazu http://www.verlagskv.ch/upload/downl...ferd/43_38.pdf
    Geändert von theresa (19.11.2006 um 19:00 Uhr)

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 11

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    Huh? Müssen wir das wirklich für die Klausur wissen?

  5. #5
    Experte Bewertungspunkte: 16
    Avatar von klocki
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    Also ich kenn mich da auch nicht so gut aus, man muss ja nicht alles richtig haben

  6. #6
    Senior Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von Maari
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    135

    Boah, also ich hoff auch sehr schwer, dass wir das nicht müssen!!1

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