ganz einfach wenn handelsrechtslicher gewinn und steuerrechtlichen gewinn übereinstimmen ist die maßgeblichkeiten gegeben!
also es ist es richtig
zu 2.
wenn steuerrechtliches ergebnis niedriger als handelsrechtliches ist werden passiv latente steuern gebildet... längere nutzungsdauer im handelsrecht bedeutet weniger afa und höheren gewinn... damit stimmt diese ausage.
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