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Thema: Anrechnung Wahlf. aus früherem Studium

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 3
    Avatar von yes
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    Frage Anrechnung Wahlf. aus früherem Studium

    Hallo. Ich habe vor dem BWL-Studium einige Semester Medizin studiert und auch mehrere Prüfungen absolviert - gibt es eine Möglichkeit, sich diese als Wahlfächer im 2. Abschnitt anrechnen zu lassen?

  2. #2
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    Avatar von csae3200
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    eigentlich dürfte das kein problem sein. als wahlfächer kannst du dir alles anrechnen lassen, was mit einer note beurteilt worden ist und auf maturaniveau aufbaut (dürfte bei medinzinkurse wohl ein problem sein *g*).
    ein anderes thema ist halt, ob sich das so gut in deinem zeugnis machen wird.

  3. #3
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    Danke für die Antwort Ich denke, das mit dem Zeugnis ist eher sekundär, DiplArbeitsthema und SBWL zählen mehr. Trotzdem lustig, wenn Kochenkolloquium und Sezierkurse in einem BWL-Diplom auftauchen...

  4. #4
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    Avatar von mike
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    was hast du denn alles von der "alten" Uni ?

    Nur Zeugnisse oder auch Kursbeschreibungen ? Denn ohne diese machens in Ibk ja nicht viel oder ?

  5. #5
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    kursbeschreibungen braucht man nicht für die freien wahlfächer.

  6. #6
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    Avatar von yes
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    Naja, ich habe einige "Rigorosen", so heißen die Teilprüfungen im Medizinstudium abgelegt. Die setzen sich ähnlich wie bei BWL aus einem Schein und einer Prüfung zusammen. Im einzelnen waren das: Chemie, Physik, Biologie und Biochemie. Bei Anatomie habe ich es dann gelassen... insgesamt sind so an die 40 Wochenstunden zusammengekommen.

  7. #7
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    wo ist denn das problem? wie csae3200 schon gesagt hat - es ist halt deine entscheidung, ob du medizinprüfungen im 2. diplomprüfungszeugnis haben willst.....

    im ug steht folgendes:
    § 78. Anerkennung von Prüfungen
    (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, ...... sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

  8. #8
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    Danke, Julie Mein Problem besteht/bestand in der Interpretation solcher Formulierungen
    Zitat Zitat von Julie
    soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
    Wenn also "Gleichwertigkeit" gegeben ist, wird es ein recht kurzer zweiter Studien-Abschnitt. Yes!

  9. #9
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    ich würd mal ganz kühn behaupten, das gleichwertig bezieht sich auf den inhalt und nicht den schwierigkeitsgrad -- vor allem gehts ja da um die pflichtfächer und nicht um die FREIEN wahlfächer.

  10. #10
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    Avatar von yes
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    Zitat Zitat von Julie
    ich würd mal ganz kühn behaupten, das gleichwertig bezieht sich auf den inhalt und nicht den schwierigkeitsgrad -- vor allem gehts ja da um die pflichtfächer und nicht um die FREIEN wahlfächer.
    ...hm, Schwierigkeitsgrad? Als naturwissenschaftlicher Doppellinkshänder war das alles andere als easy für mich aber wenigstens doch nicht ganz vergebens, wenn man mal von der geistigen Horizonterweiterung absieht.

    Demnach kann ich mir also lt. Studienplan 15 Semesterwochenstunden anrechnen lassen?

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