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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: VWL-Klausur 1.12.

  1. #1
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    VWL-Klausur 1.12.

    Ich mache Wirtschaftsrecht, steige aber nächstes Semester auf Jus um, deshalb brauche ich den VWL-Kurs nicht. Gibt es irgendwelche Konsequenzen, wenn ich nicht zur Prüfung antrete?

  2. #2
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    hey, so weit ich weiß zählt es so lange nicht als Fehlversuch, solange du noch keine Prüfung abgelegt hast. Dir werden jedoch im nächsten semester 300 Strafpunkte abgezogen, glaube ich.

  3. #3
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    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von julia-sun
    hey, so weit ich weiß zählt es so lange nicht als Fehlversuch, solange du noch keine Prüfung abgelegt hast. Dir werden jedoch im nächsten semester 300 Strafpunkte abgezogen, glaube ich.
    stimmt, ja! aber nachdem du ja auf jus umsteigst, brauchst du auch keine punkte mehr
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  4. #4
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    Danke für eure schnellen Antworten!

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