besser hätte ich es nicht erklären könnenZitat von danisound
WIKIPEDIA ------>> mittelstarke Effizienz: Der Markt ist effizient bezüglich sämtlichen öffentlichen Informationen. Zur Informationsmenge der schwachen Effizienz kommen somit auch alle Fundamentaldaten hinzu (z.B. Wirtschafts-, Branchen- und Unternehmensberichte). Dies bedeutet, dass man nur durch Gewinnung von nicht-öffentlichen Informationen einen höheren Gewinn erzielen kann als der Markt.
27 also RICHTIG!
besser hätte ich es nicht erklären könnenZitat von danisound
199) meiner Meinung nach FALSCH. Im Unternehmen befindet sich ja neben Anlagevermögen auch Umlaufvermögen. bin mir da absolut nicht sicher!
210) glaube RICHTIG. auch wenn nichts von Vorräten steht, Verbindlichkeiten und Umlaufvermögen werden doch trotzdem ins Verhältnis gesetzt.
217) ist FALSCH!
Hat jemand Seitenangaben zu 201, 203, 208, 212? finde nix zu diesen MCs.
Geändert von danisound (13.01.2007 um 18:43 Uhr)
bei 199 bin ich mir schon eher sicher BWL1 stoffZitat von danisound
bei 210 du musst aufpassen, da steht monetäres Umlaufvermögen in der Frage, und da sind die Vorräte noch nicht enthalten!
217 ist richtig lt BS 515 Abb.
bei den anderen bin ich mir auch nicht zu 100% sicher; hab das im Internet gefunden, weiß aber nicht mehr genau wo. sorry
mlg
Geändert von csaf7490 (18.01.2007 um 08:56 Uhr)
217) Laut WIKIPEDIA: ROI = Kapitalumschlag * Umsatzrendite
Umsatzrendite = Gewinn / Nettoumsatz
Hast Recht! habs erst jetz in der Abb. gesehen! Danke für die Seitenangabe.
jetzt hat sich unsere antwort überschnitten...
hab bei meiner vorigen antwort bei 210 nochmal was ausgebessert
Geändert von csaf7490 (13.01.2007 um 20:23 Uhr)
WICHTIG!!!
108 ist richtig!!!
110 hingegen ist tatsächlich falsch. ---> sonst würde das Prinzip der option ja nicht funktionieren. der Verkäufer einer option verpflichtet sich, der käufer allerdings nicht!!! siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Put-Option
im buch auf s 270 steht bei optinen: hat das recht, aber nicht die pflicht! also falsch, oder nicht?Zitat von csaf6679
mlg
der käufer hat immer das recht, aber nicht die pflicht (das ist derjenige, der nach dem verkauf die option innehat). der verkäufer ist in der pflicht (dafür bekommt er ja schließlich auch das geld.
in der praxis sieht das dann so aus. ich verkaufe dir das recht, in einem jahr von mir 20 aktien zum preis X zu kaufen (call-option). dafür zahlst du mir 120 euro. nun hast du die option (also die wahl es zu tun oder eben nicht) und ich bin damit von deiner entscheidung abhängig. und verpflichte mich, dir die aktien auch zu überlassen.
oder ich verkaufe dir die möglichkeit mir in einem jahr 20 aktien zum preis X zu verkaufen (put option). wieder möchte ich dafür 120 euro. wenn die aktien nun in einem jahr einen wert <X haben, wirst du sie mir verkaufen und ich muss sie dir dann auch abnehmen.
der verkäufer einer option ist also immer in der pflicht. der käufer einer option hat (wie der name schon sagt) die option (möglichkeit) etwas zu tun.
ich hoffe, so war das einigermaßen verständlich.
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