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Thema: 2 Fragen zu Wirtschaftsrecht

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

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    2 Fragen zu Wirtschaftsrecht

    Ich studiere momentan Bwl und möchte zusätzlich Wirtschaftsrecht studieren. Muss ich dann die Einführung "Wirtschaft und Recht" machen?

    Ich habe Recht1 für BWl noch nicht gemacht. Kann ich mir dann einen Kurs (welchen?) aus Wire für Recht1-Bwl anrechnen lassen?

    Vielleicht weiß darüber jemand bescheid...
    Vielen Dank im voraus!

  2. #2
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    Avatar von Ferrari
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    mit der einführung weiß ichs nicht, aber du kannst dir Bürgerliches Recht 1 als Recht 1 anrechnen lassen
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  3. #3
    Experte Bewertungspunkte: 3
    Avatar von Dagmar
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    also ich musste die einführung damals schon machen.
    Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.

  4. #4
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    Zitat Zitat von csag2232
    Ich studiere momentan Bwl und möchte zusätzlich Wirtschaftsrecht studieren. Muss ich dann die Einführung "Wirtschaft und Recht" machen?
    ja. anrechnen können sich das nur die jurist/innen wenn sie die einführung in die jus und die fp aus wirtschaft gemacht haben.

    anerkennungsverordung jus-wire: http://www.uibk.ac.at/service/c101/m...46/mitteil.pdf
    anerkennungsverordnung bwl-wire: http://www2.uibk.ac.at/service/c101/...01/mitteil.pdf

    Ich habe Recht1 für BWl noch nicht gemacht. Kann ich mir dann einen Kurs (welchen?) aus Wire für Recht1-Bwl anrechnen lassen?
    ich glaub auch, dass man sich da br 1 anrechnen lassen kann. entscheiden tut da die frau schaubschläger (ehemaliges dekanat, 3. stock), wenn du sie frägst, sie kann dir da am besten auskunft geben.

    lg
    julia

  5. #5
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    So weit ich mich erinnern kann, kannst du dir BWL 1 und (wenn du es schon gemacht hast) Recht I von BWL zusammen als Einführung in Recht und Wirtschaft anrechnen lassen.

    In deinem Fall würd ich aber eher Bürgerliches über Wirtschaftsrecht machen, das als Recht I anrechnen lassen und Einfhg in Wi und Re über Wirtschaftsrecht auch machen, ist nämlich nicht so wahnsinnig schwierig!

  6. #6
    Experte Bewertungspunkte: 3
    Avatar von Dagmar
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    Zitat Zitat von (b)engelchen
    So weit ich mich erinnern kann, kannst du dir BWL 1 und (wenn du es schon gemacht hast) Recht I von BWL zusammen als Einführung in Recht und Wirtschaft anrechnen lassen.
    das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weil bwl 1 ja auch in WiRe ein pflichtfach ist.
    Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 4

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    Ich habs nicht so gemacht, weil ich Bürgerliches für Recht I gemacht hab, aber das Gerücht hats bei mir vor zwei Semestern gegeben.

  8. #8
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von (b)engelchen
    So weit ich mich erinnern kann, kannst du dir BWL 1 und (wenn du es schon gemacht hast) Recht I von BWL zusammen als Einführung in Recht und Wirtschaft anrechnen lassen.
    nein das geht sicher nicht - wie dagmar schon gesagt hat, weil BWL 1 als BWL 1 anerkannt wird und als nix anderes.

  9. #9
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    17.01.2005
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    13
    also, ich studiere selber bwl im 5. semester und seit diesem semester noch wirtschaftsrecht!
    du musst die LV Einführung in Recht und Wirtschaft machen, und könntest dir, wenn du es schon gemacht hättest, Recht 1 als Übung aus Bürgerlichem Recht anrechnen lassen!
    Die restlichen Fächer wie BWL 1-4, VWL, etc kannst du dir ohne weiteres für Wirtschaftsrecht anrechnen lassen, das ist kein Problem, aber wie gesagt, die Einführung musst du machen (zumindest wars bei mir so, und i denk ned, dass sich das geändert hat)
    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!

  10. #10
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

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    30.03.2006
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    Vielen dank für eure antworten, jetzt ist mir das ganze schon verständlicher!

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