mit der einführung weiß ichs nicht, aber du kannst dir Bürgerliches Recht 1 als Recht 1 anrechnen lassen
Ich studiere momentan Bwl und möchte zusätzlich Wirtschaftsrecht studieren. Muss ich dann die Einführung "Wirtschaft und Recht" machen?
Ich habe Recht1 für BWl noch nicht gemacht. Kann ich mir dann einen Kurs (welchen?) aus Wire für Recht1-Bwl anrechnen lassen?
Vielleicht weiß darüber jemand bescheid...
Vielen Dank im voraus!
mit der einführung weiß ichs nicht, aber du kannst dir Bürgerliches Recht 1 als Recht 1 anrechnen lassen
„Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost
also ich musste die einführung damals schon machen.
Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.
ja. anrechnen können sich das nur die jurist/innen wenn sie die einführung in die jus und die fp aus wirtschaft gemacht haben.Zitat von csag2232
anerkennungsverordung jus-wire: http://www.uibk.ac.at/service/c101/m...46/mitteil.pdf
anerkennungsverordnung bwl-wire: http://www2.uibk.ac.at/service/c101/...01/mitteil.pdf
ich glaub auch, dass man sich da br 1 anrechnen lassen kann. entscheiden tut da die frau schaubschläger (ehemaliges dekanat, 3. stock), wenn du sie frägst, sie kann dir da am besten auskunft geben.Ich habe Recht1 für BWl noch nicht gemacht. Kann ich mir dann einen Kurs (welchen?) aus Wire für Recht1-Bwl anrechnen lassen?
lg
julia
So weit ich mich erinnern kann, kannst du dir BWL 1 und (wenn du es schon gemacht hast) Recht I von BWL zusammen als Einführung in Recht und Wirtschaft anrechnen lassen.
In deinem Fall würd ich aber eher Bürgerliches über Wirtschaftsrecht machen, das als Recht I anrechnen lassen und Einfhg in Wi und Re über Wirtschaftsrecht auch machen, ist nämlich nicht so wahnsinnig schwierig!
das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weil bwl 1 ja auch in WiRe ein pflichtfach ist.Zitat von (b)engelchen
Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.
Ich habs nicht so gemacht, weil ich Bürgerliches für Recht I gemacht hab, aber das Gerücht hats bei mir vor zwei Semestern gegeben.
nein das geht sicher nicht - wie dagmar schon gesagt hat, weil BWL 1 als BWL 1 anerkannt wird und als nix anderes.Zitat von (b)engelchen
also, ich studiere selber bwl im 5. semester und seit diesem semester noch wirtschaftsrecht!
du musst die LV Einführung in Recht und Wirtschaft machen, und könntest dir, wenn du es schon gemacht hättest, Recht 1 als Übung aus Bürgerlichem Recht anrechnen lassen!
Die restlichen Fächer wie BWL 1-4, VWL, etc kannst du dir ohne weiteres für Wirtschaftsrecht anrechnen lassen, das ist kein Problem, aber wie gesagt, die Einführung musst du machen (zumindest wars bei mir so, und i denk ned, dass sich das geändert hat)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!
Vielen dank für eure antworten, jetzt ist mir das ganze schon verständlicher!
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