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Senior Member
Bewertungspunkte: 8
Vollkosten-/Teilkostenrechnung
Ich bräuchte bitte das genaue schema für die Vollkostenrechnung und für die Teilkostenrechnung?
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Golden Member
Bewertungspunkte: 26
Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet werden. Sie befindet sich damit im Gegensatz zur Teilkostenrechnung.
bei teilkosten sind halt die einzelkosten relevant...
das genaue schema gibts nicht... das is ja für die gesamte kostenrechnung...
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Member
Bewertungspunkte: 1
ganz einfach.
Bei den Vollkosten sind die Fixkosten sozusagen immer mit dabei. d.h. wenn du am schluss von deinem ukv oder gkv das BE herausbekommst, ziehst du keine fixkosten mehr ab
Bei teilkosten jedoch ist es so, dass zuerst nur die variablen kosten abgezogen werden (eben wie zb beim DB) dann wird durchkalkuliert (achtung, wir sind im UKV nach teilkosten) und ganz am ende werden die fixkosten abgezogen. so erhältst du das Betriebsergebnis.
nach vollkosten bekommst du ein höheres BE als zu teilkosten --> beachte die lagerbestandsveränderung.
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Member
Bewertungspunkte: 1
also der Unterschied zwischen Voll- und Teilkostenrechnung ist, dass bei der Vollkostenrechnung ohne Rücksicht zu nehmen alle Kosten (also variable + fixe Kosten) auf den Kostenträger anfallen, während beim Teilkostenrechnung hingegen nur die variablen Kosten berücksichtigt werden, also nur die für die Produktion verursachte Kosten werden auf die Kostenträger verrechnet.
Bei Vollkostenrechnung spricht man von einem sog. "Proportionalisierung der Fixkosten", d.h. es fallen variable als auch fixe Kosten ohne Unterschied auf den Kostenträger
Dabei muss man natürlich beim GKV und UKV zwischen Vollkosten und Teilkosten unterscheiden, aber beide Verfahren führen letztlich zum selben Betriebsergebnis.
Hoffe, dass es nun ausführlich beantwortet worden ist 
Wünsche euch allen viel Glück bei der Klausur
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Senior Member
Bewertungspunkte: 8
Führen UKV und GKV auf Voll- bzw. Teilkostenbasis zum selben Ergebnis?
nyreti und csae8409 widersprechen sich da ein bischen...
Ich hab mir in der Vorlesung dazugeschrieben, dass das gleiche Ergbnis bei UKV und GKV nur rauskommt, wenn beide Verfahren auf Vollkostenbasis berechnet werden.
Wenn man also das GKV nach Vollkosten und das UKV nach Teilkosten berechnen würde, käme ein höheres Ergebnis beim GKV heraus...
Stimmt das?
Geändert von Molella (21.01.2007 um 10:32 Uhr)
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Senior Member
Bewertungspunkte: 4
kommt ganz drauf an ob alle produkte, die du produzierst auch abgesetzt werden.
gkv: es werden alle kosten berücksichtigt
ukv: es werden produktionskosten der gesamten produzierten stück verrechnet, aber vw/vtrK nur von den abgesetzten stück; deshalb könnhen die verfahren zu unterschiedlichen ergebnissen führen.
wenn gleich viel produkte produziert wie abgesetzt werden, kommt IMMER dasselbe ergebnis raus
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Member
Bewertungspunkte: 1
Auf jeden Fall haben wir beim GKV auf VK ein höheres Ergebnis als bei UKV auf TK, denn wie schon davor erwähnt, bei der VK werden schliesslich alle Kosten miteinbezogen, während bei TK, nur die variablen, also sprich beschäftigungsabhängige Kosten berücksichtigt werden.
lg
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Golden Member
Bewertungspunkte: 26
jo nur im gleichen kostensystem (vk vs tk) führen ukv/gkv zum selben ergebnis
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Golden Member
Bewertungspunkte: 14
GKV zu Vollkosten
Erlöse
- gesamten Kosten
+/- Bestandsveränderung
= BE
UKV zu Vollkosten
Erlöse
- vollen Selbstkosten der abgesetzten Menge
- Vertrieb/Verwaltung
= BE
UKV zu Teilkosten
Erlöse
- var. Herstellkosten der abgesetzten Menge
- var Vertriebs- bzw. Verwaltungskosten
= DB
- Fixkosten
= BE
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Experte
Bewertungspunkte: 16
kurze frage: Gleiches Betriebsergebnis wenn: GKV auf Vollkostenbasis und UKV auf Teilkostenbasis
stimmt das, habs mir nämlich so aus der VO aufgeschrieben???
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