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Thema: Frage zur Klausur von Barta

  1. #11
    Anfänger Bewertungspunkte: 0
    Avatar von csaf2871
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    Lächeln

    Zitat Zitat von roque
    Ich hätten auch noch eine Frage und zwar:
    Die Deliktsfähigkeit liegt für das Zivil- und das Strafrecht bei 14 Jahren. Bestehen dennoch Unterschiede?

    also das Unterschiede bestehen glaub ich mal schon. Aber meine Frage ist eigentlich, was für Unterschiede bestehen?

    Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte. Danke im Voraus =)
    Hier mein Vorschlag zu deiner Frage

    14 - 18 Jahre: im Zivielrecht ist eine Unterscheidung der DFKGrenze durch § 1310 möglich => Billigkeitshaftung
    und im Strafrecht => Absolutgrenze bis 14 Jahre

  2. #12
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    ah super danke für die antworten.

  3. #13
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    Hallo,

    Frage: Ist eine GmbH&CoKG eine juristische Person?

    Einerseits ja wegen GmbH (Jur. P.) - andererseits nein wegen coKG (nat. P.)

    was sagt ihr dazu?

    Noch eine Frage: Hat jemand die ganzen alten Klausuren schon ausgearbeitet? Oder gibt es vielleicht irgendwo Lösungen dazu im Netz?

    lg
    Geändert von maC (29.01.2007 um 17:58 Uhr)

  4. #14
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    he mac*

    ja eine gmbh&cokg ist ein jur. Person*
    mit den klausuren kann ich dir leider nicht weiterhelfen, hab sie nicht schriftlich ausgearbeitet, sondern bin sie nur so durchgegangen*

    lg

  5. #15
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    ähm nein, bin mir ziemlich sicher dass es keine juristische person ist.
    genießt nur steuerliche vorteile.

  6. #16
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    ja hast recht, war mein fehler

    lg

  7. #17
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    Zitat Zitat von csaf2871
    Hier mein Vorschlag zu deiner Frage

    14 - 18 Jahre: im Zivielrecht ist eine Unterscheidung der DFKGrenze durch § 1310 möglich => Billigkeitshaftung
    und im Strafrecht => Absolutgrenze bis 14 Jahre
    Bauchweh

    soweit ich weiss bist im Zivilrecht ab 14 Jahren voll Deliktsfähig und bekommst die volle Härte des Rechts zu spüren.
    Beim Strafrecht ist das nicht so. Da gibt es für Jugendliche/Heranwachsende das Jugendstrafrecht, dass wesentlich milder ist.

    Und das mit der Billigkeitshaftung gilt ja sowieso nur für Personen unter 14 Jahren.

  8. #18
    Member Bewertungspunkte: 0

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    hey kann mit jemand die antwort sagen auf die frage 9 im WS 18.1.2005

    Die 17-Jährige Schülerin Susanne geht zum Friseur, um sich bei ihren hüftlangen Haaren die Spitzen etwas kürzen zu lassen. Der Friseur ist ganz angetan von ihrer Haarpracht und will die Haare zur Herstellung einer Perücke kaufen. Susanne lehnt aber ab. Der Friseur ist verärgert und kürzt ihr – auch um vielleicht doch noch zu seinen Haaren zu kommen. die Haare bis auf einen Bubikopf.
    a.) Was kann Susanne tun?
    b.) In welchem Recht ist sie verletzt?

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