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Thema: Frage zur Klausur von Barta

  1. #1
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    Frage zur Klausur von Barta

    Hallo,

    kann mir bitte we ganz kurz den Unterschied zwischen Persönlichkeitsrechten und Grundrechten erklären? Das Onlinezivilrecht gibt mir da nicht wirklich Aufschluss.

  2. #2
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    also meiner meinung nach - aber bitte nagel mich nicht fest:

    persönlichkeitsrecht: recht auf stimme, recht auf bild, recht auf name etc. [aus dem abgb]
    grundrechte: recht auf religion, recht auf meinungsfreiheit, recht auf körperliche unversehrtheit etc. [aus der Verfassung]

    oder lieg' ich da falsch?

  3. #3
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    Also ich glaub so stimmts, ziemlich genau.

    Persönlichkeitsrechte: § 16 jeder Mensch hat angeborene Rechte

    Grundrechte: sind Rechte die jeder Mensch gegenüber dem Staat hat, Grundrechte sind Verfassungsrechtlich geschützt.

    Bei einer Klausur hat Barta bei dieser Antwort alle Punkte gegeben, also wirds schon stimmen. =)

  4. #4
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    großes Danke an euch beide

  5. #5
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    Weitere Frage zu alten Barta Klausuren

    Kann mir jemand von euch sagen, wie dieser Fall zu betrachten ist* was würdet ihr da sagen*

    Sie fahren die weite Strecke ins Ötztal um bei wunderschönem Wetter Ski zu fahren. Nachdem Sie bei der Kassa des einzigen Skilifts auf dem Gletscher eine ¾ Stunde angestanden sind, erklärt Ihnen die Kassierin, dass der Skilift derart überlastet ist, dass nur Hotelgäste aus dem Ötztal Karten bekommen. Einheimische für heute aber ausgeschlossen bleiben. Sie sind empört. Wie beurteilen Sie (rechtlich) diesen Fall?

    Danke und noch einen schönen Sonntag*

    lg*

  6. #6
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    Eventuell könnte hier ein Kontrahierungszwang vorherrschen. Da:
    • Einziger Schilift
    • Art Monopolstellung vorherrscht.
    Außerdem könnte das gegen Gleichheitsgrundsätze verstoßen aber da hab' ich noch weniger Ahnung. (zB haben Deutsche gegen "Einheimischenrabatte" bei Tiroler Schibetrieben geklagt) aber da wir das nicht gelernt haben trifft eher die erste Antwort zu.

    Aber alle Angaben ohne Gewähr - hab' ja selber keinen plan

  7. #7
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    ja das mit der monopolstellung klingt ganz gut und auch einleuchtend*
    danke und noch allen viel spaß beim lernen*

    lg*

  8. #8
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    Ich hätten auch noch eine Frage und zwar:
    Die Deliktsfähigkeit liegt für das Zivil- und das Strafrecht bei 14 Jahren. Bestehen dennoch Unterschiede?

    also das Unterschiede bestehen glaub ich mal schon. Aber meine Frage ist eigentlich, was für Unterschiede bestehen?

    Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte. Danke im Voraus =)

  9. #9
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    Zitat Zitat von roque
    Ich hätten auch noch eine Frage und zwar:
    Die Deliktsfähigkeit liegt für das Zivil- und das Strafrecht bei 14 Jahren. Bestehen dennoch Unterschiede?

    also das Unterschiede bestehen glaub ich mal schon. Aber meine Frage ist eigentlich, was für Unterschiede bestehen?

    Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte. Danke im Voraus =)
    das ist eine gute frage - aber garnicht so leicht* vielleicht wirst du ein wenig schlauer, wenn du dir von der zweiten vo die folien anschaust und da speziell folie 21/22

  10. #10
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    Zitat Zitat von mephistos1
    Hallo,

    kann mir bitte we ganz kurz den Unterschied zwischen Persönlichkeitsrechten und Grundrechten erklären? Das Onlinezivilrecht gibt mir da nicht wirklich Aufschluss.
    hab noch eine antwort auf deine frage gefunden:

    grundrechte: dienen zur funktionalen harmonisierung von privatrecht und öffentlichem recht

    persönlichkeitsrechte: dienen zur funktionalen harmonisierung von privatrecht

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