also meiner meinung nach - aber bitte nagel mich nicht fest:
persönlichkeitsrecht: recht auf stimme, recht auf bild, recht auf name etc. [aus dem abgb]
grundrechte: recht auf religion, recht auf meinungsfreiheit, recht auf körperliche unversehrtheit etc. [aus der Verfassung]
oder lieg' ich da falsch?
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