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Thema: Steuermanagement

  1. #1
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    Steuermanagement

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen, bin im Moment vollkommen verwirrt. Es geht um eine alte FP-Frage:

    gegeben sind:
    protokollierte EU vorläufigen hr Gewinn
    Vorschreibungen GSVG
    ESt VZ
    Privatentnahmen
    stl. MWR

    muss ich dann, den hr Gewinn hernehmen die MWR dazu nehmen, da wir im Steuerrecht diese Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennen? Und dann noch die Privatentnahmen +, da diese ja zum Gewinn gehören. Dann die Versicherungen weg und dann die Summe bilden und die ESt berechnen.

    Stimmt das so? Bin mir vor allem was die MWR und die Privatentnahmen angehen unsicher.

  2. #2
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    Bin mir bei dem Beispiel auch nicht ganz sicher...! Hätte selbst eine Frage was würdet ihr auf die Frage "Welche Vermögenskategorien gibt es im Ertragssteuerrecht? Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Zuteilung und was sind die steuerlichen Konsequenzen der Zuordnung?" antworten ... vor allem der letzte Teil der Frage?

  3. #3
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    weiß nicht sicher, hat da Pircher nicht in der letzten Vo gesagt, dass dies die Unterteilung nach der Besteuerung ist?
    Besteuerung von EU und PersGes - EStR, prog. Stufentarif, Höchststeuersatz von 50 %.....

    KapGes: 25 %, KStG

    Mischformen....


    wie hättest du das eine Bsp davor gelöst?

  4. #4
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    Wie gesagt ich weiß auch nicht so recht wie man an das Beispiel herangehen soll! Allerdings würd ich von der Bemessungsgrundlage für die Est noch die Vorauszahlung an Einkommensteuer abziehen da wir dies ja bereits bezahlt haben?? Die Aufwendungen aus der steuerlichen MWR die nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden würde ich vom handelsrechtlichen Gewinn abziehen und die Privatentnahmen dazuzählen (bin mir aber nicht sicher)! Allerdings keine Ahnung wie man auf die Nachzahlungsbeträge für 2005 kommt! Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen?? Wo findest du Angaben zu den Versicherungsbeträgen?

    Welche Vermögenskategorien würdest du dann aufzählen?

  5. #5
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    Aber wenn sie für den hr. Gewinn als BA hergenommen werden können, dann muss ich sie str. hernehmen, denn sonst hätte ich sie ja doch gegeben. Die VZ zieh ich erst dann von der ESt weg, dann hab ich das was nachgezahlt werden muss, wenn ich es vorher schon abziehe, dann kommt ja weniger ESt raus, das wäre dann ja nicht richtig.

    Zu den Nachzahlungsbeträgen kommt man einfach. Man berechnet normal die ESt und SV und wenn man das hat, zieht man das bereits gezahlte einfach ab und das was noch bleibt ist noch nachzuzahlen.

    Welche Angaben zu Versicherungsbeiträgen?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Isabell
    Welche Angaben zu Versicherungsbeiträgen?
    Da hab ich mich verlesen tut mir leid!!

    Stimmt so gesehen hast du natürlich recht!! stand da komplett auf der leitung natürlich muss man die vorauszahlung von der berechneten Est abziehen und die Differenz ist dann die Nachzahlung oder?

    Bei der MWR blick ich ehrlich gesagt nicht ganz durch!

  7. #7
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    bei der MWR blick ich auch nicht ganz durch. Aber in der Angabe steht ja, dass die stl. MWR Aufwendungen zeigt, die steuerlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Ich hab das dann so aufgefasst, da in die MWR ja nur Abweichung zwischen Steuer- und Handelsbilanz aufgezeigt werden, dass dieser Betrag für den hr. Gewinn berücksichtigt (abgezogen) wurde und er somit, da er stl. nicht berücksichtigt gehört, wieder dazu gerechnet werden müsste.

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