Das Aktivierungsverbot gilt doch nur für selberstellte immaterielle Vermögenswerte. Und im Fall der Konsolidierung sind auch diese zu aktivieren, da wir von der Erwerbsfunktion ausgehen (alle Vermögensgegenstände der Tochter werden gekauft).
Hallo,
ich hab da eine Fachprüfung (26.11.2005) vor mir liegen und komme leider bei der ersten Frage nicht weiter...
Es geht um die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode.
Angabe: Bei den Maschinen des TU handelt es sich um selbsterstelle Anlagen, welche zum Mindestansatz von 40 angesetzt wurden. Ihr Zeitwert beträgt 50. Die Restnutzungsdauer beträgt 4 Jahre.
... Also da in Ö für selbsterstellte Anlagen Aktivierungsverbot gilt, müssen meiner Meinung nach diese 40 in der HB II des TU eliminiert werden... doch bin ich mir mit der Gegenbuchung nicht sicher. Ich nehme an das Nennkapital bleibt unverändert und die Gewinnrücklagen (Zeitwert 20) werden auf "Null" verbessert und der Bilanzgewinn (Zeitwert 30) auf 10 verbessert.
Kann mir bitte jemand da weiterhelfen dringend weiterhelfen, denn die Fachprüfung ist schon am Samstag.
wie werden die selbsterstellten Anlagen gebucht? Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung?
Liebe Grüsse
Oya
Das Aktivierungsverbot gilt doch nur für selberstellte immaterielle Vermögenswerte. Und im Fall der Konsolidierung sind auch diese zu aktivieren, da wir von der Erwerbsfunktion ausgehen (alle Vermögensgegenstände der Tochter werden gekauft).
Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann!
Vielen Dank für die rasche Antwort!
stimmt total, das mit "immateriell" hab ich total überlesen.
doch hätte ich noch eine Frage:
Im Skirpt "Konzernabschluss" steht auf der Seite 26 unter 3.2.4 Einheitliche Ansatzvorschriften ...
... Nach § 197 Abs. 2 besteht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AV ein Aktivierungsverbot. Da für den KA die österreichischen Bewertungsvorschriften einzuhalten sind, muss diese Aktivierung in der HB II des TU rückgängig gemacht werden [...]
Frage: Bei der Bewertung der Anteile von TU wurde für eine von TU selbst erstelltes Patent ein Betrag von 15 angesetzt, wobei das Patent noch 5 Jahre nutzbar sein wird.
Laut Skript müsste dies rückgängig gemacht werden, oder nicht?
gruss
Oya
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