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Thema: Internationale Rechnungslegung (Pawlowski - Teil)

  1. #1
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    Frage Internationale Rechnungslegung (Pawlowski - Teil)

    Hallo Leute,

    ... wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen?

    Die Airline Wing-Air kauft am Jahresanfang den neuen Airbus A380. Das Flugzeug weist eine Nutzungsdauer von 10 Jahren auf. Aufgrund der immensen Belastung ist jedoch damit zu rechnen, dass das Flugwerk und die Triebwerke bereits nach der Hälfte der Zeit vollständig zu erneuern sind. Der Kaufpreis des Flugzeuges beträgt insgesammt € 30.000.000. Der Anteil der Triebwerke am Kaufpreis kann mit 20 % angenommen werden.

    Wie ist dieser Sachverhalt nach IAS 16 zu behandeln. Ermitteln Sie den Erstansatz, den Bilanzansatz Ende des Jahres, die Abschreibungen sowie mögliche Rückstellungen für das erste Jahr. Wie wäre der Sachverhalt nach HGB zu lösen?

    Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...

    danke

    oya

  2. #2
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    Hallo Oya!

    Sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube, dass man laut IAS16 die Kosten für das Ersatzteil mit den Anschaffungskosten des Flugzeuges aktiviert und dann über die ND abschreibt.

    24 Mio AK des Flugzeuges (30 Mio - 6 Mio.) AFA 2,4Mio. (ND 10 Jahre)
    6 Mio. AK der Triebwerke AFA 1,2 Mio. (ND 5 Jahre)


    lt HBG:
    Aktivierung der AK von 30 Mio. AFA 3 Mio.

    jährliche Zuweisung zur Rückstellung: 6/5 Jahre = 1,2 Mio.

    Wäre aber froh, wenn das jemand bestätigen könnte.

    lg Stella1

  3. #3
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    Hallo Stella1!

    vielen Dank für die rasche Antwort...

    ich bin auch auf das selbe Ergebnis gekommen... doch war ich mir nicht sicher.

    Ich hätte noch eine Frage bzg. Konzernrechnungslegung:

    Wie müsste man vorgehen, wenn das ausländische TU selbst erstellte immatrielle Vermögensgegenstände aktiviert hat...

    die müssten ja rückgängig gemacht werden oder?

    lg

    Oya

  4. #4
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    Hallo Oya,

    leider bin ich mir da nicht so sicher, auf Seite 44 , 3.3.4.5. im Skript steht dann nämlich wieder, dass selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter aus Konzernsicht nicht selbsterstellt, sondern erworben sind. Daher sind diese bei der Erstkonsolidierung ebenfalls zu aktivieren.
    Also ich glaube, dass man die drinnen lässt.

    lg Stella1

  5. #5
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    Stimmt ja... hab jetzt nachgelesen,

    doch im Skript auf der Seite 26 unter 3.2.4 Einheitliche Ansatzvorschriften steht:

    nach § 197 Abs. 2 gilt Aktivierungsverbot [...] und diese Aktivierung muss in der HB II des TU rückgängig gemacht werden.

    Doch gehen wir davon aus, dass es sich um Erwerbsfunktion handelt.

    Fachprüfungsfrage: Das TU besitzt zudem ein selbsterstelltes Patent mit einem Zeitwert von 20.

    In der HB II des TU ist nichts enthalten, also muss ich das bei der Konsolidierung berücksichtigen oder...? zB unter selbsterstelltes. imm. Patent.. doch was muss ich da als gegenbuchung nehmen... Gegen was muss ich diese 10 ausweisen?

    lg

    Oya

  6. #6
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    Hallo Oya!

    Also Du meinst BW 10 und Zeitwert 20? Also 10 stille Reserven? Wenn man sie jetzt wirklich drinnen lässt.

    Dann Patent an KAP - oder?

    Ohne Angabe tu ich mir da nicht so leicht.

    Gibt es außer uns niemanden im Forum der auf die FP morgen lernt??

  7. #7
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    Hallo Stella,

    die Angabe ist nicht sehr informationsreich...

    (Fachprüfung 6. Mai 2006)

    Das MU hat 80% der Anteile an TU um 300 erworben. Die Grundstücke von TU haben einen tatsächlichen Wert von 170. Die Maschinen haben einen Zeitwert von 100. Die Vorräte des TU haben einen Zeitwert von 50. Das TU besitzt zudem ein selbsterstelltes Patent mit einem Zeitwert von 20.

    In der Bilanz des TU ist kein selbsterstelltes Patent ersichtlich... also nehm ich an, wenn wir von der Erwerbsfunktion ausgehen, müssen wir diese 20 bei der Konsolidierung mitberücksichtigen...

    und zwar mit 20 auf der Sollseite... unter selbst erstelltes Patent.
    Doch als Gegenbuchung bin ich mir da nicht ganz sicher. Ich würde es eher zum Eigenkapital unterordnen... und zwar erhöhen sich die Gewinnrücklagen um 20!!!

    Buchwert ist nicht angegeben... ist auch nicht nötig, weil in diesem Bsp. nach Neubewertungsmethode konsolidiert wird.

    Anscheinend sind wir die einzigen hier...

    liebe grüsse

    Oya

  8. #8
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    Hallo Oya,

    ich denke, dass Du da richtig liegst. Im Buch wurden die st.R. ja auch bei der Erstkonsolidierung in der HBIII zu den Rücklagen hinzugerechnet.

    Vermute, dass es dann in diesem Fall gleich sein wird.

    lg Stella1

  9. #9
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    Hi!

    Also, ich würde mit diesem Patent, so wie mit einer selbsterstellten Software umgehen! Schau bei den Beispielen nach vom Baldauf.

    Viel Glück für morgen!

    Lg Lisa

  10. #10
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    Hallo Lisa...

    und wie geht das genau?

    Ich hatte Pummerer im PS.

    lg
    Oya

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