Hallo!
Soweit mir bekannt ist, gilt diese Regelung nur für ABWL und VWL Vertiefungskurse.
Bei den SBWL - Kursen hat man pro Kurs 4 Antritte. Somit hast Du im GK und im AK noch jeweils 3 Antritte wobei der dritte (also eigentlich der vierte) dann aber kommisionell ist.
lg Stella1![]()
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