Hallo Volkswirt!
Wenn Du unter Übungen die Sowi - Proseminare meinst, dann gilt folgendes:
1. Man muss sich zu den Übungen bei der Computeranmeldung anmelden,
2. Klausuren - kommt immer auf den Kurs darauf an (wieviele, Stoffumfang etc...),
3. wenn Du nicht an der Klausur teilnimmst(unentschuldigt), wird das als Kursabbruch gewertet und Dir werden im Folgesemester bei der Computeranmeldung 300 Strafpunkte abgezogen. Siehe auch (Punkt 5):
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...rl_companm.pdf
4. Bei den Seminaren besteht in der Regel Anwesenheitspflicht - wobei man 2 Einheiten fehlen darf.
- Bei den juristischen Übungen meldet man sich soviel mir bekannt ist einfach in der ersten Veranstaltung bei dem LV_Leiter an.
- Klausuren - kommt hier auch wieder ganz auf den LV-Leiter an. (wieviele und Stoff etc..)
- Der Abbruch der Übung hat hier glaube ich auch keine Auswirkungen.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen![]()
lg Stella1
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