Da ich nicht POWI studiere kann ich dir nicht sagen, was genau für die erforderlichen Stunden hineingerechnet wird. Aber prinzipiell musst du die Beihilfe nur zurückzahlen, wenn du weniger als die Hälfte der erforderlichen Stunden hast (also weniger als 7 Stunden)
Am besten ist es, wenn du der Studienbeihilfenbehörde eine mail schreibst. Die antworten eigentlich relativ schnell und dann hast du auch eine
100%ig richtige Antwort.![]()
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