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Thema: Anmeldung Öffentliches Recht

  1. #1
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    Anmeldung Öffentliches Recht

    Muss ich mich für diese Veranstaltung anmelden oder reicht wenn ich die Vorlesungen besuche und mich dann für die Prüfung anmelde? thx 4 help mfg

  2. #2
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    was studierst du denn? Wenn du WiRe studierst, musst du dich nur zur Prüfung anmelden!
    Lg

  3. #3
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    wow, das ging aber schnell! danke

    Da heißt dann, ich brauche theoretisch keine VO besuchen, nur die bücher lernen, die als prüfungsstoff angegeben sind und mich für die prüfung anmelden?

  4. #4
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    Ganz genau, so is es!

  5. #5
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    aha, interessantes system.

    die professoren der vorlesungen geben daher in der 1. Vorlesung auch keine listen durch, in die man sich eintragen muss?

  6. #6
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    Nein, normalerweise nicht, denn es besteht ja keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesung, also dürfen sie die Anwesenheit auch nicht "kontrollieren". Außer es stellt einer d. Professoren Unterlagen zB in den e-campus, dann würdest du dich in eine Liste eintragen (wahrscheinlich), aber soweit ich mich erinnern kann, war das in Öffentlichem Recht 1 nicht so.
    Lg

  7. #7
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    Avatar von Ferrari
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    also ich kann euch sagen, ich war Öffentliches Recht nie vorlesung... habe (hauptsächlich) den stolzlechner gelernt... is alles gegangen
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  8. #8
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    ok, vielen dank für eure hilfe!

  9. #9
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    @Ferrari:
    wären wir in die Vorlesung gegangen damals, hätt ma vielleicht was besseres als an 4er gmacht *ggg* na, klingelts?

  10. #10
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    Zitat Zitat von csaf3024
    @Ferrari:
    wären wir in die Vorlesung gegangen damals, hätt ma vielleicht was besseres als an 4er gmacht *ggg* na, klingelts?
    na so was... ja viel auswahl gibts ja nicht *g* - und ich glaube du schuldest mir noch ein bier :P

    aber wie man gesehen hat, immer in die vorlesung gehen, ist auch kein fixticket fürs durchkommen
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

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