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Thema: Stundennachweis Stipendienstelle

  1. #1
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    Stundennachweis Stipendienstelle

    Tach!

    Laut Stipendienstelle muss man ja nach 2 Sememstern 4 Semesterwochenstd. nachweisen um keine Studienbeihilfe zurückzahlen zu müssen.

    Kann mir jemand sagen ob sich die 4 Std. nur auf die Pflichtkurse (§6a, §6b) beziehen oder ob auch Kurse aus dem Zusatzangebot (wie bspw. das Brown Bag Lunch Seminar oder ähnliches) als Nachweis angerechnet werden?

    Danke für jede Info!

  2. #2
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    Bist du dir ganzg sicher, dass die Stipendiumstelle nur von 4 std. nach 2 Semestern geredet hat?

    Ich weiss, dass man spätestens nach den 3. Semester mindestens 14 Std. an Kursen nachweisen muss. Anders ausgedrückt, Lehrveranstaltungen an der Uni die gesamt mindestens 14 std. ergeben und natürlich positiv absolviert worden sind! Deswegen verstehe jetzt grad nicht, warum hier nur von 4 Std. nach 2 Semester geredet wird.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kiteon
    Bist du dir ganzg sicher, dass die Stipendiumstelle nur von 4 std. nach 2 Semestern geredet hat?
    Beim Doktorat 4 Std. nach 2 Semestern um nicht zurückzahlen zu müssen, 6 std. für die Weitergewährung. Doktorat besteht im Grunde ja nur aus zwei §6a- und zwei §6b-Kursen zu jeweils 2 Stunden, macht insgesamt 8.

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