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Thema: Handhabung Nicht Bestehen eines Kurses

  1. #1
    Experte Bewertungspunkte: 23
    Avatar von Monseniore Grüny
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    Handhabung Nicht Bestehen eines Kurses

    Hallo Zusammen,

    weiss nicht ob es schonmal in dieser Weise diskutiert wurde, aber habe da eine Frage zum Nicht Bestehen eines Kurses:

    Also, ich belege gerade den Mathe/Statistik II Kurs und bin drauf und dran diesen hinzuschmeissen!

    Was hat das für Auswirkungen auf meinen weiteren Studienweg?

    Wenn ich jetzt einfach die Prüfungen nicht mitschreibe und nicht mehr zum PS gehe, hab ich logischerweise eine ungenügend und hab die VO und das PS nicht positiv bestanden.
    Kann ich dann diesen Kurs oder dann auch Sozio II oder Recht II im nächsten Semester einfach so nochmal belegen bis ich einer von den dreien bestanden habe oder darf ich einen Kurs nur beschränkt oft machen?
    Oder was würdet ihr mir dazu empfehlen, soll ich weiterhin zu dem PS und zu der VO gehen und die Prüfungen versuchen oder erst garnicht teilnehmen obwohl ich doch angemeldet bin?

    Was mir dazu noch einfällt, wielange darf ich eigentlich maximal für den ersten Abschnitt brauchen, ohne dass es irgendwelche negativen Auswirkungen auf mein Studium hat?

    Wäre äusserst dankbar wenn mir diese Fragen jemand ungefähr beantworten könnte!

    Gruß
    Grüny

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 21

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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny
    Hallo Zusammen,

    weiss nicht ob es schonmal in dieser Weise diskutiert wurde, aber habe da eine Frage zum Nicht Bestehen eines Kurses:

    Also, ich belege gerade den Mathe/Statistik II Kurs und bin drauf und dran diesen hinzuschmeissen!

    Was hat das für Auswirkungen auf meinen weiteren Studienweg?

    Wenn ich jetzt einfach die Prüfungen nicht mitschreibe und nicht mehr zum PS gehe, hab ich logischerweise eine ungenügend und hab die VO und das PS nicht positiv bestanden.
    Kann ich dann diesen Kurs oder dann auch Sozio II oder Recht II im nächsten Semester einfach so nochmal belegen bis ich einer von den dreien bestanden habe oder darf ich einen Kurs nur beschränkt oft machen?
    Oder was würdet ihr mir dazu empfehlen, soll ich weiterhin zu dem PS und zu der VO gehen und die Prüfungen versuchen oder erst garnicht teilnehmen obwohl ich doch angemeldet bin?

    Was mir dazu noch einfällt, wielange darf ich eigentlich maximal für den ersten Abschnitt brauchen, ohne dass es irgendwelche negativen Auswirkungen auf mein Studium hat?

    Wäre äusserst dankbar wenn mir diese Fragen jemand ungefähr beantworten könnte!

    Gruß
    Grüny
    1. folge: wenn du in einem kurs keine prüfungsleistung erbringst werden dir 300 strafpunkte von deinem punkteregister abgezogen,..

    2. du darfst jede pruefung 4x machen -> auch jeden kurs

    3. 1. abschnit. von der uni aus hast du keine vorgabe - für familien u. kinderbeihilfe sowie stipendium hast du die möglichkeit ein toleranzsemester einzuschieben (d.h. insgesamt 5 semester)

    jedoch musst du bedenken, dass der neue studienplan eingeführt wird und du daher nur noch begrenzt zeit hast s.a. thread zu bachelor masterstudien studienplan

    gr

  3. #3
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    zu 1. keine prüfungsleistung erbringen heisst, wenn ich an der Prüfung nicht teilnehme!? Aber wenn ich teilnehme und eine Ungenügend schreibe, werden mir ja logischerweise keine Punkte abgezogen!?
    Leistung heisst in diesem Falle, Teilnahme!?

  4. #4
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    ja genau, theoretisch würde auch schon die abgabe einer übung sein - wenn diese in die notengebung miteinfließt,...wenn du abbruch ohne leistung machen willst wuerd ich mit dem ps leiter sprechen und begruenden warum du denn kurs abgeben willst,....

    gr

  5. #5
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    also sobald du irgendeine schriftliche arbeit (paper, klausur, seminararbeit) oder eine präsentation gehalten hast, egal welche note du erreicht hast, dann werden dir keine 300 punkte mehr abgezogen. du musst nur einmal eine leistung erbracht haben.

  6. #6
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    ach, so ist das gemeint...!?
    Also in Mathe II muss ich jede Woche eine Hausarbeit machen und diese schriftlich abgeben...! Die erste habe ich gemacht und auch Punkte (die zur Note prozentual miteinfliessen) dafür bekommen...!
    Das hieße laut euch, dass ich nun egal was ich jetzt noch mitschreibe oder auch nicht, keine 300 Punkte mehr abgezogen bekomme da ich schon eine Leistung (wenn auch minimal) erbracht habe...!

    Ja, mir geht es aber hauptsächlich darum: Ich will für diesen Kurs nichts mehr tun und auch die VOs und Proseminare nicht mehr besuchen! Und keinerlei negative Effekte daraus ziehen müssen! Bis auf den einzigen, dass ich dann nächstes Semester oder die darauf folgenden einen der drei Kurse, Sozio II, Mathe II oder Recht II nochmal vollständig belegen muss!

    Gäb es eigentlich irgendeine Möglichkeit die Punkte die ich auf den Kurs gesetzt habe, jetzt noch zurückzubekommen?

    Greetz
    thanks

  7. #7
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    meines wissens sind die strafpunkte sogar nur dann faellig wenn man nicht an der vorbesprechung teilnimmt und aus dem kurs fliegt...?!

    die punkte jetzt noch zurueckzubekommen ist aber auf alle faelle unmoeglich!!!
    Früher: "Ora et labora (Bete und arbeite)" Benedikt von Nursia
    Heute: "Ora pro laborem (Bete für Arbeit)"
    Wolfgang Clement

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

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    nein Strafpunkte sind immer fällig, wenn du einen Kurs abbrichst und keine Note eingetragen wird.

    Note bekommst du normaler weise nur, wenn du Prüfungsleistungen ablegst. Kann aber sein, dass zum Beispiel eine nicht geschriebene Klausur mit 0 Punkten bewertet wird, und du so doch eine 5 eingetragen bekommst. Dafür halt dann aber keine Strafpunkte.

  9. #9
    Experte Bewertungspunkte: 23
    Avatar von Monseniore Grüny
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    Oh man, immer das gleiche hier!
    ich frag jetzt den Holub, da bin ich auf der sicheren Seite!

    Trotzdem Danke für eure Aufmerksamkeit!

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