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Thema: Von Mag. zu MBA - Einfach einen Antrag stellen!

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von anny
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    Von Mag. zu MBA - Einfach einen Antrag stellen!

    hallo!

    ich habe kürzlich gesehen, dass wenn man schon einen normalen mag. titel hat, man einen antrag an der uni stellen kann (sobald es dort die master studiengänge gibt), sodass man dann einen zb. einen MBA hat. stimmt das?

    kann man dann im herbst einen solchen antrag stellen?

    lg anny

  2. #2
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    MBA ist was anderes als Mag
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sowas gibt.

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von anny
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    hallo!

    ich hab das im internet gefunden:
    Der österreichische Nationalrat hat am 1. März 2006 beschlossen, dass künftig im dreigliedrigen System der akademische Grad Magister bzw. Magistra durch den akademischen Grad "Master" ersetzt wird. Der Zusatz (FH) muss von Absolventen und Absolventinnen, denen der neue akademische Grad Master verliehen wurde, nicht mehr geführt werden.

    Absolventen und Absolventinnen, denen bereits der akademische Grad "Mag." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Master führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.

    lg anny

  4. #4
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    Master ist nicht das gleiche wie MBA, das hat er glaub ich gemeint. Nachdem du einen Master-titel hast, kannst noch einen MBA machen.

    Finde ich übrigens sinnvoll, wenn das gehen soll, dass man Magister dann ohne schlechtes Gewissen mit master übersetzen kann

  5. #5
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    Wieso sollte der Magister zum Master aufgewertet werden? Es is einfach nicht das Gleiche! Ein Master is viel detailerter in eine Richtung ausgebildet als ein Magister! Deswegen finde ich es auch nicht sinnvoll eine falsche Übersetzung einzuführen. Der Bachelor is kein Magister, und der Magister kein Master! Und ich denke, dass diesen Unterschied die meisten, wenn nicht alle Firmen kennen...

    Lg Lex

  6. #6
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    Zitat Zitat von anny
    hallo!
    Absolventen und Absolventinnen, denen bereits der akademische Grad "Mag." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Master führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.
    Stimmt das wirklich?? Wenn ja wäre es völlig sinnlos auf den bachelor umzusteigen oder?

  7. #7
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    Avatar von Suzanne
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    naja ganz so abwegig wäre es ja nicht! wer früher als es noch keinen magister in jus gab jus studiert und irgendwann vor dem doktorat (nach der zweiten staatsprüfung glaube ich) abgebrochen hat, konnte bei einführung des mag. iur. auch einen antrag stellen, diesen titel führen zu dürfen. das ergibt natürlich eine ziemliche abwertung für den "neuen" titel, aber manchmal wird solch ein unsinn halt tatsächlich beschlossen. insofern kann das schon sein, auch wenn master und magister nicht soviel gemeinsam haben!

    anny wo genau hast du denn das gelesen?

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von anny
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    ich hab durch die andere diskussion (wenn man mmag ist und wenn nicht) diese seite gefunden:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1730500.html

  9. #9
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    Avatar von Suzanne
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    blöd dass da kein link zur beschlossenen änderung ist, dann könnte man sich das genauer ansehen (z.b. ob es irgendwelche einschränkungen gibt...). aber so wie das da steht, wäre es durchaus vorstellbar. um ganz sicher zu gehen sollte man wohl beim ministerium nachfragen.

  10. #10
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    kann mal einer zum bank gehen und nachfragen

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