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Thema: Einkommen neben Stipendium??!!

  1. #1
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    Avatar von Namsuoires
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    Einkommen neben Stipendium??!!

    Hi miteinander!

    Folgendes Problem beschäftigt mich: Ich bin dieses Jahr absolut vom Stipendium für WS 07/08 & SS 08 abhängig (wegen Auslandsjahr etc.). Ich beziehe aber schon seit über 3 Semester Stipendium.

    Meine Fragen sind nun: Wie wird denn genau das Stipendium berechnet. Zum einem mit dem Jahreseinkommen 2006 meines Vaters & meiner Mutter, oder? Aber ich hab auch noch etwas über Eigenleistung des Studenten gelesen. Verringert sich mein Stipendium, wenn ich so oder so etwas dazu verdiene, egal ob ich unter der Einkommensgrenze bleibe? Oder ist der Freibetrag die Einkommensgrenze (unselbständige Einkünfte von ca. 7190 Euro)??
    Ziehen die dann auch mein Jahreseinkommen von 2006 heran, oder warten sie bis 2007 um ist, und nehmen dann das von 2007?? Denn 2007 hätte ich eindeutig weniger verdient ...

    Wär über jegliche Hilfe sehr dankbar.

    mfg Nam

  2. #2
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    nehme an du sprichst von der Studienbeihilfe:
    schau dir mal deinen letzten Bescheid an. ich verdiene unter der EK-Grenze, und bei mir steht unter dem Punkt "Daraus errechnete Unterhalts- / Eigenleistung" 0,00

    Sieht also so aus, als ob dein Einkommen zur Berechnung der Studienbeihilfe nicht heran gezogen wird, so lang es unter der Grenze bleibt.

  3. #3
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von julai
    nehme an du sprichst von der Studienbeihilfe:
    schau dir mal deinen letzten Bescheid an. ich verdiene unter der EK-Grenze, und bei mir steht unter dem Punkt "Daraus errechnete Unterhalts- / Eigenleistung" 0,00

    Sieht also so aus, als ob dein Einkommen zur Berechnung der Studienbeihilfe nicht heran gezogen wird, so lang es unter der Grenze bleibt.
    Ja, das steht bei mir auch dort. Hattest du beim Antrag zur Studienbeihilfe dein Einkommen geschätzt??
    Es könnte doch auch sein, dass dort 0,00 Euro steht, weil sie das Einkommen des laufenden Jahres heranziehen, und zum Zeitpunkt des Bescheids ja logischerweise das Jahr noch nicht vorbei ist. Mir wurde nämlich mal vor einiger Zeit gesagt, dass sie nach Ende des Jahres den Einkommensbescheid heranziehen und dann das Einkommen des Studierenden kontrollieren. Da kann es dann zu einer Rückzahlung kommen.
    Aber es beruhigt mich, dass bei dri auch 0,00 Euro steht. Ist nur die Frage, ob das auch beim nächsten Bescheid so ist.

    mfg Nam

  4. #4
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    Avatar von csaf5064
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    es ist so, dass die rückzahlung oder kontrolle immer erst 2 jahre rückwirkend gerechnet wird. die dame bei der stip stelle hat zu mir gesagt, dass sie zur zeit erst das jahr 2004 kontrollieren. also wenn du im jahr 2004 mehr verdient hast als du eigentlich darfst, dann musst du einen teil zurückzahlen oder das stipendium wird dementsprechend gekürzt. d.h. das einkommen von heuer wird frühestens 2009 zur berechnung herangezogen...

    ich hoffe ich konnte dir helfen. aber du solltest auf alle fälle noch einmal nachfragen...

  5. #5
    Forum Star Bewertungspunkte: 43
    Avatar von Namsuoires
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    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Ich werde sicher noch einmal fragen. Aber ich weiß nicht ob ich es bis dahin noch aushalte, das ganze Zeug zerbricht mir derzeit mordsmäßig den Kopf!

    Was mich noch interessieren würde, ist ob bei jedem auf dem Becheid bei der Berechnung des Stipendiums in der Tabelle "Student" die Beträge mit 0,00 Euro angeführt sind??

    mfg Nam

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