nehme an du sprichst von der Studienbeihilfe:
schau dir mal deinen letzten Bescheid an. ich verdiene unter der EK-Grenze, und bei mir steht unter dem Punkt "Daraus errechnete Unterhalts- / Eigenleistung" 0,00
Sieht also so aus, als ob dein Einkommen zur Berechnung der Studienbeihilfe nicht heran gezogen wird, so lang es unter der Grenze bleibt.
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