Wie lange kann ich noch im alten System studieren?
Der Zeitraum zur Beendigung eines Studiums ist in den
Übergangsbestimmungen der Curricula festgeschrieben.
Sie beträgt pro Studienabschnitt die gesetzlich vorgesehene
Zeit zuzüglich eines Semesters. Das heißt, wenn
Studierende nur noch wenig offene Prüfungen im ersten
Studienabschnitt haben, haben sie fünf Semester Zeit,
den ersten Abschnitt abzuschließen. Aber
ebenfalls nur
fünf Semester um den zweiten Studienabschnitt und damit
das Studium abzuschließen. Wird diese Frist verfehlt,
ist eine Fortsetzung des Studiums nur nach den neuen
Studienvorschriften möglich.
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