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Thema: FP Steuerlehre GK

  1. #1
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    FP Steuerlehre GK

    Hallo Ihr!

    Eine dumme Frage, aber trotzdem muss ich sie stellen: Wo finde ich die Zeit zu der die FP am 5.5. stattfindet?

    Danke Simone

  2. #2
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    Avatar von Andi01
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    Hallo Simone!

    Es gibt keine dumme Fragen!!
    Du findest die Termine mit den Zeiten im Kurs- und Prüfungsanmeldesystem:

    https://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/pk206.frame

    Da einfach die Studienrichtung auswählen und dann auf "meine Prüfungsanmeldung" klicken.
    Dort steht dann neben dem Datum auch die Uhrzeit und der Prüfungsort daneben. Glaube aber, dass das erst frühestens übermorgen der Fall sein wird.
    Solltest du es aber nicht finden, dann poste ich die Uhrzeit&Ort hier im Forum...

    Lg, Andi

  3. #3
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    Avatar von Andi01
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    Hallo!
    Habe da eine Frage bezüglich der Veräußerung von Beteiligungsanteilen einer Kapitalgesellschaft:
    Die AK muss ich ja auf die Laufzeit verteilen und davon 1/7 ergibt die Steuer. Doch was ist, wenn die damaligen AK höher als der Veräußerungspreis war? Ist dann die Versteuerung hinfällig!?

    Keine Ahnung, wie ich dies dann behandeln muss...

    Hoffe auf eine Antwort! Danke!!!

  4. #4
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    Bist du auch grad beim Lernen?
    Auch übermorgen FP?

    Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

    Hab aber auch eine Frage. Ist eine KEG sowieso §5 Ermittler weil sie ins Firmenbuch eingetragen ist oder muss man die Umsatzgrenzen beachten, sodass sie von §4.3 auf §5 wechselt?

  5. #5
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    FP 09.02.07

    5) Endbesteuerung/Veranlagung
    Nimmt man die 30% Beteiligung mit 30000,- (10Monate x 30% von 10000) ins EK aus Kapitalvermögen

  6. #6
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    Avatar von Andi01
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    @csad5713: jup, schreibe übermorgen auch mit... habe aber kein gutes gefühl!

    KEG ist 4.1 Ermittler, wird bei Überschreiten der Umsatzgrenze gem. §125 BAO zum 5er...

    Die angesprochene FP vom 9.02. habe ich leider nicht... viell. kannst du sie einscannen oder kurz die ganze Angabe posten!?

  7. #7
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    Die FP findest du auf Pummerers Homepage unter Download/alte FP und da sind alle drin auch die vom 9.2.

    Wenn du sie machst, poste bitte mal deine Lösungen...

    Lg

  8. #8
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    Avatar von Andi01
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    Hallo!
    Also, habe die FP einmal durchgerechnet.. Ist glaub ich nicht ohne!
    Folgende Ergebnisse habe ich erhalten! (Keine Gewähr für Richtigkeit!!!)

    1) BW (ohne Steuern) = 95.980,47 €
    BW (mit. Steuern) = 74.747,61 € ???

    2) Steuerbelastung mit GmbH: 19.125 € (Bruttodiv.: 76.500 €)
    Steuerbelastung- EinzelUN: EK aus Gewerbebe. = 138.000 €; Steuer: 60.585 €

    3) I-zulage und I-zuschusss

    4) Gruppenbest.: keine Steuerlast! (vorl. Steuer 5,625; durch den Veräußerungsverlust wird Steuerlast neg.: 5,625-7,142)

    ohne Gruppenbest.: Steuerlast gesamt: 28,125 €

    5) Veranlagung: Steuerlast = 22.789,82 €
    Endbest.: Steuerlast = 21.429,80 €
    Schatteneffekt = 4.064,84 €


    Hoffe, du kommst in etwa auf die gleichen Ergebnisse!?

  9. #9
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    Bei 5) komm ich auf die gleichen.

    4) mit Gruppenbesteuerung: gesamte Steuer 11,72
    ohne Gruppenbesteuerung: gesamte Steuer 28,13

    2) Steuerbelastung bei GmbH: Endbesteuerung 23652,12
    Veranlagung: 21878,1
    Steuerbelastung bei Einzelunternehmen: 64390,5

    1) BW ohne Steuern ohne Zuschuss: 45980,47
    BW ohne Steuern mit Zuschuss: 55071,38
    BW mit Steuern ohne Zuschuss: 49066,07
    BW mit Steuern mit Zuschuss: 42089,31

  10. #10
    Golden Member Bewertungspunkte: 8
    Avatar von Andi01
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    Wie behandelst du bei 2) den Fremdvergleich? Addierst du in dem Fall die Diff. von 12.000 nicht zum EGT dazu? Die BmGl der GmbH beträgt also 102.000 €!?


    Bei 1) Du hast da jeweils immer den KW ausgerechnet! (Also AK+BW)
    Wie hast du da das Disagio berücksichtigt? Berechnest du die Zinsen von 50.000 € oder von 51.000 € (inkl. 2% Disagio)?

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