hallo leute,
ich kann vielleicht kurz erläutern, wie das aus öh-sicht im senat war (studiere selber nicht an der sowi). was hier als studienplanänderung (ohne übergangsfristen und zwingend für alle) eingeführt wird, ist natürlich faktisch ein neuer studienplan.
wir (die öh) haben ein rechtsgutachen beim bmwf eingeholt, das leider nicht darauf abstellt, wie umfangreich änderungen sein können, sondern nur darauf, dass der vertrauensschutz und die rechtssicherheit der studierenden gewahrt bleiben muss. unter diesem vorbehalt hat der senat dafürgestimmt.
das bedeutet nun folgendes: wenn irgendjemandem durch die umstellung ein nachteil entsteht (durch nichtanrechnung von lvs,...) ist der gesamte studienplan ILLEGAL (für alle). sollten jemandem probleme entstehen, wendet euch an die verantwortlichen, sollten sie nicht umgehend gelöst werden, wendet euch an die öh - alle werden zu ihrem recht kommen - einen illegalen studienplan wird sich die SoWi kaum leisten wollen.
außerdem wurde uns von den verantwortlichen der SoWi "versprochen", dass alle studierenden bei den prüfungswiederholungen auf "null gestellt" werden. das hat wohl nix mit "güte" zu tun, sondern ist wegen der umstellung der computeranmeldung nötig - trotzdem müssen wir jetzt darauf bestehen, die FStV-SoWi und die UV der ÖH werden da nicht locker lassen.
für fragen bin ich jederzeit unter michael.bauer@oeh.cc erreichbar - hier bin ich nur sporadisch.
lg michael
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