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Thema: Einige MC-Fragen

  1. #81
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    Avatar von csaf4910
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    Zitat Zitat von El_Tumbao
    Also JÜ + Abschreibungen - Zunahme Vorräte + Abnahme Forderungen LL + Zunahme kurzfristige LIerantenverbindl. = 350

    Bei der derivativen Ermittlung müssen die Forderungen, Zunahme Vorräte wieder herausgerechnet werden da diese ja nicht zahlungswirksam sind.
    Schau dir das Schema im Buch an S.105/ 106
    ja aber lieferantverbindlkeiten sind nicht zahlungswirksam..... oder?

  2. #82
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    Avatar von klocki
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    Zitat Zitat von El_Tumbao
    Hallo,

    Kann mir jemand sagen ob die Gesamtkapital-Rendite wie sie im Buch steht also Gewinn vor Zinsen/ (GK1.1 + GK31.12 /2), das gleiche ist wie die Gesamtkapitalrentabilität. Die ist nämlich bei der Klausur vom November 06 gefragt. Nur mit der Formel von der GK-Rendite komm ich auf das falsche Ergebniss.

    Danke
    dort heißt es auch Basis: Betriebsergebnis. Daher muss man BE/(durchschnittl.betriebsnotw. Vermögen) rechnen
    = 180/900=0,20 =20%

    betriebsnotw. Vermögen=
    Gesamtkapital 1000
    - Finanz AV 100
    - Wertpapiere des UV -
    = 900
    bei diesem Bsp ändert sich das Gesamtkapital und das FinanzAV über das Jahr nicht, das durchschn. betriebsnotw. Vermögen ist: ((1000-100)+(1000-100))/2=900

  3. #83
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    Avatar von klocki
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    Zitat Zitat von csaf4910
    ja aber lieferantverbindlkeiten sind nicht zahlungswirksam..... oder?
    genau darum müssen sie hier wieder dazugerechnet werden.
    Stell dir das so vor, für die Liquiden Mittel ist es besser, dass wir Verbindlichkeiten haben anstatt diese Schulden bezahlt zu haben

  4. #84
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    Wird handelsrechtlich eine längere Nutzungsdauer einer Maschine unterstellt als steuerrechtlich, so führt dies c.p. zu passiven latenten Steuern

    Kann mir jemand erklären warum R oder F?

  5. #85
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    Lieferantenverbindlichkeiten sind nicht direkt zahlungswirksam werden aber bei Abnahme - als cash Abfluss und bei einer Zunahme + cash Zufluss interpretiert. Gilt für alle kurzfristigen Verbdl. und kurzfristige Rst.
    Denke, dass ist in etwa das gleiche wie bei kurzfristigen wetrpapieren die sind ja auch als cash zu behandeln.

  6. #86
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    Danke, Klocki jetzt ist es klar!

  7. #87
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    Avatar von csaf4910
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    Zitat Zitat von El_Tumbao
    Lieferantenverbindlichkeiten sind nicht direkt zahlungswirksam werden aber bei Abnahme - als cash Abfluss und bei einer Zunahme + cash Zufluss interpretiert. Gilt für alle kurzfristigen Verbdl. und kurzfristige Rst.
    Denke, dass ist in etwa das gleiche wie bei kurzfristigen wetrpapieren die sind ja auch als cash zu behandeln.

    Vielen dank.... hast was gut

  8. #88
    Golden Member Bewertungspunkte: 0

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    soviel ich weiß hat man die Frage glaub ich zwor schon mal diskutiert hier im Forum aber ich finds grad nicht mehr und deswegen wärs nett, wenns mir jemand nochmal kurz erklären könnte


    Im Fall eines hohen EK-Anteils ist der in der GuV ausgewiesene Gewinn c.p kleiner als im Fall eines hohen Anteils von verzinslichem Fremdkapitat

    es sei anscheinend Falsch, aber k.A warum usw...

  9. #89
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    Avatar von klocki
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    also ich kanns mir nur so erklären:

    Der Zinsaufwand für das FK wirkt sich auf die GuV im Gegensatz zu den Dividenden aus. Da bei einem hohen verz. FK Anteil wir mehr Zinsen zahlen müssen schrumpft der Gewinn.
    Bei einem hohen EK Anteil wäre der Gewinn größer, da wir weniger Zinsaufwand hätten.

    Müsste, denke ich so stimmen

  10. #90
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    aber dass die MC -Frage falsch ist, stimmt schon oder? *g*

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