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Thema: Einige MC-Fragen

  1. #61
    Senior Member Bewertungspunkte: 3

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    Ich gehe davon aus dass er den Posten "+- Bestandsveränderung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen" aus der GuV meint...
    Aber man kann ja sonst immer noch nachfragen was er meint...

  2. #62
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    Zitat Zitat von csae1430
    Genau es gibt beide Fragen, nach dem Wert und die Bestandsvdg, muss man volle aufpassen
    In welcher Klausur ist die

  3. #63
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    Avatar von chris86
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    Zitat Zitat von csag2875
    Eine Frage aus der Klausur SS06: In einer GuV auf Basis GKV werden im Posten Abschreibungen nur die auf die Produktion entfallenden Abschreibungen ausgewiesen, nicht aber die auf Vertrieb und Verwaltung entfallenden Abschreibungen.

    Die GuV Basis GKV ist ja nach Kostenarten gegliedert, müssen dann die Abschreibungen aus Vertrieb und Verwaltung zum Posten Afa dazu gezählt werden, oder einfach ausser Acht gelassen werden?

    Danke für eine Antwort!
    Wer hat da die Antwort ?

  4. #64
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    kanns nicht garantieren, aber ich würde sagen, wenn Vertr und Verw nicht dabei sind, können deren Abschreibungen auch nicht dabei sein.

  5. #65
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    Avatar von chris86
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    Zitat Zitat von gaston
    kanns nicht garantieren, aber ich würde sagen, wenn Vertr und Verw nicht dabei sind, können deren Abschreibungen auch nicht dabei sein.
    seh i genauso

  6. #66
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    Zitat von csag2875
    Eine Frage aus der Klausur SS06: In einer GuV auf Basis GKV werden im Posten Abschreibungen nur die auf die Produktion entfallenden Abschreibungen ausgewiesen, nicht aber die auf Vertrieb und Verwaltung entfallenden Abschreibungen.

    Die GuV Basis GKV ist ja nach Kostenarten gegliedert, müssen dann die Abschreibungen aus Vertrieb und Verwaltung zum Posten Afa dazu gezählt werden, oder einfach ausser Acht gelassen werden?

    Danke für eine Antwort!

    In Guv auf Basis werden in den Posten Afa, Vtrb Vw und Herstellung ausgewiesen --- daher Falsch

    Aus diesem Grund muss man die Abschreibungen aus, egal welchem Bereich, zu den Abschreibungen dazu zählen. Außer natürlich die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzvermögen - diese werden im Finanzergebnis ausgewiesen!

  7. #67
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    Avatar von klocki
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    Zitat Zitat von supermoxl
    Zitat von csag2875
    Eine Frage aus der Klausur SS06: In einer GuV auf Basis GKV werden im Posten Abschreibungen nur die auf die Produktion entfallenden Abschreibungen ausgewiesen, nicht aber die auf Vertrieb und Verwaltung entfallenden Abschreibungen.

    Die GuV Basis GKV ist ja nach Kostenarten gegliedert, müssen dann die Abschreibungen aus Vertrieb und Verwaltung zum Posten Afa dazu gezählt werden, oder einfach ausser Acht gelassen werden?

    Danke für eine Antwort!
    In Guv auf Basis werden in den Posten Afa, Vtrb Vw und Herstellung ausgewiesen --- daher Falsch

    Aus diesem Grund muss man die Abschreibungen aus, egal welchem Bereich, zu den Abschreibungen dazu zählen. Außer natürlich die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzvermögen - diese werden im Finanzergebnis ausgewiesen!
    So ist es!
    Wie bekannt wird beim GKV nach Kostenarten gegliedert, beim UKV nach Kostenstellen.

    Also beim GKV kommen auch bei den Abschreibungen alle Abschreibungen, egal ob aus Produktion, Verwaltung oder Vertrieb in den Punkt Abschreibungen.

    Also ist diese Antwort falsch.

  8. #68
    Experte Bewertungspunkte: 16
    Avatar von klocki
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    Zitat Zitat von chris86
    danke!
    muss man da jetzt aufpassen, ob "Wert der Bestandsveränderung" oder "die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" gefordert wird ? Weil eigentlich verändert sich der Bestand ja von 100Stk zu 10€ auf 40Stk zu 10€ also eine Veränderung von 60Stk zu 10€ --> 600 ?!?!?!
    Versteh i da jetz was falsch ?!
    Was meint ihr da genau???
    Die Frage heißt ja: Mit welchem Wert wird für folgende Angaben die "Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" in der Guv nach GKV ausgewiesen?

    D.h. hier ist der in der GuV schlussendlich ein Wert von +400 ausgewiesen, da von den 1000 produzierten, 600 verkauft wurden und jetzt noch 400 übrig sind.
    Was sollte hier jetzt einen Unterschied geben wenn die Frage anders lautet???
    Ich mein, Anfang Geschäftsjahr ist der Bestand 0, da wir die 100 Stk mit Wert von 1000 ja auch erst im Geschäftsjahr produzieren, da würde der Bestand also auf 1000 anwachsen, nimmt aber im selben Geschäftsjahr wieder um 600 ab. Also bleiben noch 400. Da wär auch die Bestandsveränderung übers ganze Jahr gesehen +400!

  9. #69
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    1) Die Aufnahme eines langfristigen Bankkredits(wobei der Kreditbetrag dem Bankkonto zugeschrieben wird) führt zu einer Verbesserung des working capitals

    2) Die Baraufnahme eines kurzfristigen Bankkredits führt zu einer Erhöhung des working capitals

    1) sollte richtig sein
    2) sollte falsch sein

    WIESO??

  10. #70
    Experte Bewertungspunkte: 16
    Avatar von klocki
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    Zitat Zitat von chris86
    1) Die Aufnahme eines langfristigen Bankkredits(wobei der Kreditbetrag dem Bankkonto zugeschrieben wird) führt zu einer Verbesserung des working capitals

    2) Die Baraufnahme eines kurzfristigen Bankkredits führt zu einer Erhöhung des working capitals

    1) sollte richtig sein
    2) sollte falsch sein

    WIESO??
    working capital ist UV-kurzfr. FK

    Bei 1. erhöht sich das UV, und das langfr. FK, das kurzfr. FK bleibt. also erhöht sich das wc.

    Bei 2. erhöht sich das UV und das kurzfr. FK genau gleich. Also bleibt das wc gleich.

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