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Thema: Studiengebuehren

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von avanche
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    Studiengebuehren

    Habe soeben den Oeh newsletter erhalten und war wiedermal total ueberascht ueber die tolle OeH Prioritatenliste
    1. ist die rueckerstattung der studiengebuehr von behinderten gleichberchtigung in irgeneiner weise???? mann sollte sich doch gedanken machen welchen zweck die studiengebuehren erfuellen sollen! und wenn alle studenten die gleichen chancen beim studium haben sollen, warum bitte werden sie jetzt finaziell bevorzugt behandelt.
    2. Warum bekommen auslaendische(nicht EU) studenten die studiengebuehren zurueck, aber gleichzeitig bemueht man sich soviele (eu STudenten) wie moeglich durch verschiedene Schikanen (Stichwort Zugangsbeschraenkung) draussen zu lassen.

    Eine soziale ader ist ja schoen und gut, aber es sollte doch letztenendes die Qualitaet des Studium aller Studenten gefoerdert werden und nicht nur die von
    RANDGRUPPEN.
    Mit diesem Verhalten beweisst sie nur das sie nach den selben Regeln spielt wie die Bundespolitik welche doch so lautstark von jedem Kritisiert wird.

    kein wunder das bei der OeH Wahl keiner waehlen war!!!!!!!!!

    Kurze frage??? 40% von 20% ist gleich wie viel unterstuetzung unter den studenten....HAT DIE OH UEBERHAUT KONKURRENZ?
    das ist doch alles eine fars
    YipeYeiYey Schweinebacke

  2. #2
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von avanche
    2. Warum bekommen auslaendische(nicht EU) studenten die studiengebuehren zurueck, aber gleichzeitig bemueht man sich soviele (eu STudenten) wie moeglich durch verschiedene Schikanen (Stichwort Zugangsbeschraenkung) draussen zu lassen.
    Nur um hier Missverständnisse zu vermeiden. Studenten aus Nicht-EU-Länder müssen ja wie bekanntlich doppelte Studiengebühren zahlen. Im ÖH-Newsletter heißt es nun:

    • Rückerstattung einer Studiengebühr an ausländische Studierende, die doppelt zahlen müssen
    Damit müssen sie nur mehr die "normalen" Studiengebühren wie jeder andere Student zahlen.

    Meine Meinung dazu ist folgende: ich sehe nicht ein, warum Studierende aus Nicht-EU-Ländern doppelte Studiengebühren zahlen müssen. Sie bekommen schließlich die gleiche Leistung wie alle anderen Studenten.

    Und dann zu den Studenten mit Behinderung: solche Menschen haben es im Leben sonst schon nicht leicht. Da finde ich es nur richtig, wenn Studenten mit Behinderung die Studiengebühren zurückerstattet bekommen.

    Alles im allen begrüße ich die hier von avanche kritisierten Maßnahmen.
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  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von avanche
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    Zum Thema Behinderten:
    Ja sie haben es schwer das bestreitet ja keiner aber wir koennen ihnen nicht aus purem mitleid die studiengebuehr erstatten
    CHANCENGLEICHHEIT laesst sich meinung nach ( um so politisch korrekt zu sein wie mein vorredner) nicht durch finanzielle zuschuesse bei der studiengebuehr geschehen... das hilft nicht... aber ein wenig haendchenhalten ist gut fuers gewissen....
    es sollte leistung bewertet werden, nicht der grad der behinderung sie erhalten eh mehr unterstuetzung wie alle anderen.
    Und sollte sie ihre behinderung beim studium tatsaechlich behindern
    dann moechte ich gerne wissen wie genau, und wie da eine finanzielle unterstuetzung helfen kann???

    wenn mir jemand sagen kann wie geld eine behinderung beim studium kompensieren kann bitte melden

    PS das mit den nicht EU hatte ich noch aus vorherigen mails falsch in erinnerung .... laesst sich drueber streiten
    YipeYeiYey Schweinebacke

  4. #4
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    Zitat Zitat von avanche
    1. ist die rueckerstattung der studiengebuehr von behinderten gleichberchtigung in irgeneiner weise???? mann sollte sich doch gedanken machen welchen zweck die studiengebuehren erfuellen sollen! und wenn alle studenten die gleichen chancen beim studium haben sollen, warum bitte werden sie jetzt finaziell bevorzugt behandelt.
    Gleichberechtigung = gleiches gleich behandeln und ungleiches ungleich
    deswegen findet übrigens auch die ek-umverteilung statt

    im übrigen finde ich deine argumentation vollkommen egoistisch und engstirnig. zum glück sind aber meinungen bekanntlich verschieden

  5. #5
    Golden Member Bewertungspunkte: 13

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    Zitat Zitat von avanche
    wenn mir jemand sagen kann wie geld eine behinderung beim studium kompensieren kann bitte melden
    weil man vielleicht zusätzliche finanzielle ausgaben hat? zB Rollstuhl uvm...

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von avanche
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    ok und was hat eine koerperliche behinderung jetzt mit finanziellem ausgleich zu tun ... das ist eigentlich mehr diskreminierung als gleichbehandlung

    aber deine definition von gleichberechtigung ist fast schon wikipedia reif

    aber meinungen sind ja gott sei dank verschieden und laut oeh ergebnis
    haben wurde z.B. die AG von 8% gewaellt also von 92 % nicht gewaehlt
    sprich wir haben eine menge unterschiedlicher meinungen
    YipeYeiYey Schweinebacke

  7. #7
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    Avatar von Lumpi
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    Nur zur Info: Die derzeitige Prioritätenliste entstand in der Amtsperiode der noch bis 30. Juni im Amt sitzenden Exekutive, die neue wird erst per 1. Juli ihr Amt übernehmen und man darf annehmen, dass die folgenden Listen anders ausschauen werden.

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 13

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    @ avanche
    vielleicht hat ja jemand anderes lust dich aufzuklären...
    solltest vielleicht mal ua einen rechtschreibkurs machen (anmerkung: meine meinung )

  9. #9
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von avanche
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    Zitat Zitat von va
    weil man vielleicht zusätzliche finanzielle ausgaben hat? zB Rollstuhl uvm...
    Und das wurde nicht bereits vom Staat beruecksichtigt??? was machen wir dann mit all denen die NICHT studieren und zusaetzliche finanzielle ausgaben wie z.B Rollstuhl haben... HMMMMM
    gute frage oder?

    @LUMPI... das will ich auch hoffen PS. gratuliere trotzdem ...gewonnene wahl ist gewonnene wahl
    YipeYeiYey Schweinebacke

  10. #10
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von Lumpi
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    Achja und noch was: Die Studienbeitrag-Befreiung für behinderte Studierende ist kein Mehraufwand für die ÖH sondern wird von der Universität übernommen (so wie es bereits in vielen anderen Unis in Österreich der Fall ist). Es muss also kein Student um die (in seiner Sicht) falsche Verwendung "seines" Beitrags fürchten. Habe zwar keine Zahlen vorliegen, denke aber, dass es nicht so viele behinderte Studenten in Innsbruck gibt, als dass man sich hier groß um "Geldverschwendung" aufregen muss.

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