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Thema: Welcher Mitarbeiter darf Diplomarbeiten betreuen?

  1. #1
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    Welcher Mitarbeiter darf Diplomarbeiten betreuen?

    Hallo,
    leider ist meine Diplomarbeitsbetreuerin krank, aber vielleicht kann mir ja jemand von euch einen Tipp geben.
    Ich versuche gerade herauszufinden, welche Qualifikation ein Diplomarbeitsbetreuer braucht, bzw. wer von diesen darf alles eine Diplomarbeit betreuen? Kannst Du mir eine Quelle nennen, wo das schwarz auf weiß steht?
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    • Univ.-Prof.
    • Univ.Ass.
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    Normalerweise darf nur der eine Diplomarbeit betreuen, der eine venia docendi hat. Leider gibt es aber anscheinend Ausnahmen.
    Vielen lieben Dank für die Hilfe!
    PS: Wichtig ist für mich eine Quelle oder ein Tipp, wo ich nachschauen kann!

  2. #2
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    Das steht in der Satzung der Universität:

    http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...udienrecht.pdf

    §24 sollte deine Frage umfassend beantworten.

  3. #3
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    Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
    Ich habe leider genau das Problem, dass es anscheinend darüber hinaus auch Personen gibt, die Diplomarbeiten betreuen und nicht in diese §24 Kategorien fallen.
    Bzw. aus der Aufschlüsselung vom Prüfungsamt geht nicht hervorgeht, wer nun zusätzlich befugt ist und wer nicht.
    Hast Du eine Ahnung, wie man das Problem lösen kann?
    Habe schon in der Personalabteilung nachgefragt. Die haben mich an die Rechtsabteilung verwiesen. Da warte ich noch auf Antwort.
    Aber es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass ich in jedem Institut anrufen muss, oder?

  4. #4
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    Nach §24 (2) Z.7 würde ich sagen, dass im Prinzip jeder Promovierte eine Dipl.arbeit betreuen darf. Als "gleichzuhaltende Qualifikation" zählt meines Wissen nach schon mehrjährige Berufserfahrung in der Industrie/Wirtschaft.
    Im Endeffekt muss aber der für dein Fach zuständige Studienleiter - das ist der, der die Anmeldung deiner Diplomarbeit unterschreibt - mit deiner Betreuerwahl einverstanden sein. Daher würde ich den auch als erstes fragen.

  5. #5
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von haraldag
    Nach §24 (2) Z.7 würde ich sagen, dass im Prinzip jeder Promovierte eine Dipl.arbeit betreuen darf. Als "gleichzuhaltende Qualifikation" zählt meines Wissen nach schon mehrjährige Berufserfahrung in der Industrie/Wirtschaft.
    Im Endeffekt muss aber der für dein Fach zuständige Studienleiter - das ist der, der die Anmeldung deiner Diplomarbeit unterschreibt - mit deiner Betreuerwahl einverstanden sein. Daher würde ich den auch als erstes fragen.
    nein, nur habilitierte dürfen betreuen. es kann zwar sein, dass einem faktisch ein nicht habilitierter "betreuer" zugewiesen wird (ein assistent z. b.), aber das letzte wort hat immer derjenige, der auch die lehrbefugnis hat.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Suzanne
    nein, nur habilitierte dürfen betreuen. es kann zwar sein, dass einem faktisch ein nicht habilitierter "betreuer" zugewiesen wird (ein assistent z. b.), aber das letzte wort hat immer derjenige, der auch die lehrbefugnis hat.
    Stimmt nicht. Auch Promovierte dürfen (aus dem Fach Ihrer Dissertation) Diplomarbeiten betreuen, ohne dass jemals irgendein Habilitierter seine Hände im Spiel hat (weder offiziell noch inoffiziell).

    Du hast insofern recht, als dass Habilitierte jederzeit Dipl.arbeiten betreuen dürfen, alle anderen möglichen Betreuer laut §24 (2) der Satzung nur nach Zustimmung des Studienleiters.

  7. #7
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    Vielen lieben Dank für eure Antworten.
    Inzwischen habe ich die Antwort von der Rechtsabteilung erhalten.
    Zuerst habe ich mich gar nicht getraut die Frage überhaupt zu stellen aber ich stelle fest, es ist gar nicht so leicht, herauszufinden, wer nun darf und wer nicht.
    Die Personalabteilung hat mir super nett geantwortet und mir geschrieben, dass : "Zu bemerken ist, dass die Anstellungsverhältnisse an der Universität auf Grund der verschiedenen Dienstrechte resp. Rechtsnormen komplex sind und daher Detailwissen notwendig ist, um die entsprechende Einstufung, die entsprechende Funktionsbezeichnung richtig zu deuten.
    Auch kann nicht direkt von der Angehörigkeit zu Dienstnehmergruppe auf die Befugnis eine Dipl-Arbeit zu approbieren geschlossen werden.Z.B. könnte ein Angehöriger des allgemeinen (=nichtwiss. Personals) theoretisch die venia docendi haben. Allein die Venia docendi wirkt sich im Dienstrecht nämlich nicht immer aus.
    "
    Nun werd ich mich wohl auf die Suche machen und herausfinden, wer den nun alles am 1.5.2006 bzw am 1.12.2006 in welchem Institut berechtigt war eine DiplArbeit zu betreuen.
    Jedem, der mir dazu einen Tipp geben kann bin ich echt dankbar.

  8. #8
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    Vielleicht könntest Du Dein Problem genauer schildern, dann könnten wir Dir genauer helfen.
    Dein Betreuer wird doch wieder mal gesund werden, oder?

  9. #9
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    Mein Problem ist: Ich habe vom Prüfungsamt nach Genehmigung der Vizerektorin eine Tabelle über Mitarbeiter der BW -Fakultät erhalten.
    Diese beinhaltet die Anzahl der Mitarbeiter aufgeteilt nach Dienstnehmergruppe und Institut.
    Um in meiner Diplomarbeit weiter zu kommen muss ich die "Diplomarbeitsbetreuungskapazität" herausfinden. Leider läßt sich aus der Tabelle nicht herausfinden wie viele denn nun betreuen dürfen und dieses auch tun.
    Ich will eigentlich nur wissen: "Wieviele Personen durften am 1.5.2006 bzw. am 1.12.2006 an der Fakultät für BW Diplomarbeiten pro Institut betreuen und wieviele haben dies auch getan"
    Allerdings scheint diese Frage schwieriger zu beantworten, als ich dachte,
    denn über das Beschäftigungsverhältnis lässt sich, wie ich festgestellt habe diese Frage gar nicht beantworten.
    Frage ich nach allen Mitarbeitern die dem §24 unterliegen, dann bekomme ich zum Beispiel die Professoren nicht, die emeritiert sind und trotzdem betreuen.
    Frage ich nach allen Mitarbeitern die in die Kategorie Univ.Prof. fallen, dann kann es sein (sehr fiktiv), dass ich den nicht wissenschaftlichen Raumpfleger vergessen habe, der eine venia docendi besitzt und betreuen dürfte.
    Ich muss gestehen, dass sich diese am Anfang sehr leicht erscheinende Frage echt zu einem Problem entwickelt.
    Weil ich nicht weiß, wie ich an die Daten komme.

  10. #10
    Golden Member Bewertungspunkte: 45

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    Zitat Zitat von Bist
    Um in meiner Diplomarbeit weiter zu kommen muss ich die "Diplomarbeitsbetreuungskapazität" herausfinden. Leider läßt sich aus der Tabelle nicht herausfinden wie viele denn nun betreuen dürfen und dieses auch tun.
    Bezieht sich das nun auf den Inhalt deiner Diplomarbeit, oder darauf dass du einen Betreuer suchst?

    Wie du schon richtig bemerkt hast, lässt sich aus dem Anstellungsverhältnis überhaupt keine Aussage über die Berechtigung zur Betreuung von Dipl.arbeiten ableiten. Ausserdem gibt es ja Gruppen, die nur bedingt Arbeiten betreuen dürfen, also nur in bestimmten Themen.

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