3. Abschluss des ersten Abschnitts
Da vermehrt die Frage auftaucht, ab wann der erste Abschnitt als abgeschlossen gilt, hier noch einmal zur Erinnerung:
Der erste Abschnitt gilt als abgeschlossen, sobald man den letzten Kurs des ersten Abschnitts positiv absolviert habe.
ACHTUNG: Es ist nicht möglich durch die Hinauszögerung der Einreichung des Diplomzeugnis zusätzliche Semester zu gewinnen. Dies ist vor allem für BWL-Studierende wichtig wegen der Übergangsregel: Sie haben noch 5 Semester pro Abschnitt Zeit, im Diplomstudium zu bleiben. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erfolgt automatische Umstellung aufs Bachelorstudium.
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