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Thema: Blöde Situation - Abschluss nach altem Studienplan möglich? Bitte um ein paar Tipps!

  1. #11
    Golden Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von csaexxxx
    @corle
    1. Wenn du BWL 3 nicht hast, kannst du ALLE Kurse im zweiten Abschnitt machen. (Ich habe z.B. BWL 3 garnicht gemacht, sondern VWL 3 und es war kein Problem für mich alle BWL (A-BWL oder S-BWL) zu machen. Von dem her kannst du dir BWL 3 also ruhig "aufsparen". Kein Problem. (Und wenn im LZ-Katalog steht: "abgeschlossener erster Abschnitt", so genügt meist ein mail an den Professor dass du eben einen Kurs nicht hast und es wird kein Problem sein)

    2. Versichere dich, dass das auch so geht (mit dem einen BWL3 Kurs den du "aufsparst") und dass es dann z.B. nicht heißt: "Sobald man einen Kurs im zweiten Abschnitt hat, beginnt die 4+1 Frist zu laufen. (informiere dich da nicht bei der ÖH, die haben idR von NICHTS eine Ahnung. Besser ist es, du vertraust erstens offiziellen Mitteilungen, wo das GENAU erklärt ist und zweitens wenn diese nicht genau/präzise sind, solltest du dich direkt an den Verantwortlichen melden - das steht dir zu)

    3. Ich bin mir sicher, dass die Frist um mindestens noch ein Semester verlängert wird. (Das haben die Entscheidungsträger schon einkalkuliert - und die ÖH kann sich dann grölend feiern - "WIR für DICH erreicht" etc...
    ich hoffe dass es da noch genauere Infos gibt

  2. #12
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    Avatar von k2.shuksan
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    mit der letzten positiven Prüfung...

    Bezüglich der 4+1 Semesterfrist ist bei der Studentenvollversammlung eindeutig kommuniziert worden, dass die Zählung nach jenem Semester beginnt, in welchem man die letzte Prüfung (bzw. das letzte Fach - egal ob Haupt oder Nebenfach) positiv abgeschlossen hat.

    mfg Markus

  3. #13
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    Avatar von csaf4807
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    Zitat Zitat von csaexxxx
    @corle
    1. Wenn du BWL 3 nicht hast, kannst du ALLE Kurse im zweiten Abschnitt machen. (Ich habe z.B. BWL 3 garnicht gemacht, sondern VWL 3 und es war kein Problem für mich alle BWL (A-BWL oder S-BWL) zu machen. Von dem her kannst du dir BWL 3 also ruhig "aufsparen". Kein Problem. (Und wenn im LZ-Katalog steht: "abgeschlossener erster Abschnitt", so genügt meist ein mail an den Professor dass du eben einen Kurs nicht hast und es wird kein Problem sein)
    der aussage mit dem mail an den professor kann ich nur zustimmen, aber das mit vwl3/ bwl3 kann so nicht stimmen. da es vom studienplan her egal ist, ob man vwl3 oder bwl3 macht, bedeutet das noch lange nicht, dass man ohne bwl3 alle kurse machen kann. für die bwl-schiene des 2. abschnitts (wie bei dir) dürfte es bei manchen kursen egal sein, aber bei bestimmten sbwl (z.b. internationales verwaltungsmanagement) muss man den kompletten 1. abschnitt (also entweder vwl 3 oder bwl 3) haben. spezifisch bwl3 oder vwl3 als voraussetzung hab ich aber noch nirgends gesehen (ich glaub auch nicht, dass die das dürften)

  4. #14
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    Avatar von Corle
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    Danke für die Infos, das stimmt mich jetzt doch wieder optimistischer, es nach dem alten Studienplan schaffen zu können...

    Falls wer noch was weiß bzw. Erfahrungen hat mit dem 2. Abschnitt und noch offenen Kursen aus dem Ersten, bitte immer her damit.

  5. #15
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    Zitat Zitat von csaexxxx
    2. Versichere dich, dass das auch so geht (mit dem einen BWL3 Kurs den du "aufsparst") und dass es dann z.B. nicht heißt: "Sobald man einen Kurs im zweiten Abschnitt hat, beginnt die 4+1 Frist zu laufen. (informiere dich da nicht bei der ÖH, die haben idR von NICHTS eine Ahnung. Besser ist es, du vertraust erstens offiziellen Mitteilungen, wo das GENAU erklärt ist und zweitens wenn diese nicht genau/präzise sind, solltest du dich direkt an den Verantwortlichen melden - das steht dir zu)
    Entgegen dieser Aussage bekommt man bei der ÖH sehr wohl die richtigen Informationen. Denn die ÖH hat zu mir gesagt, dass man ist in 2. Abschnitt ist, wenn man die letzte Prüfung im 1. Abschnitt geschrieben hat und postitiv ist. Die Einreichung vom Diplomzeugnis ist da nur sozusagen die "Bestätigung" über den 1. Abschnitt. Aber man kann ja gerne noch zu Unterweger oder Bank springen.

  6. #16
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    Avatar von Corle
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    Das haben sie mir auch gesagt, Kiteon.

    Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
    ab Herbst gibts das alte Studium noch genau 10 Semester - warum zum Geier ist es dann theoretisch nicht möglich diese ganzen 10 Semester für den 2. Abschnitt zu verwenden? Dieser muß ja schliesslich sowieso bis zum Auslaufen des Studienplans bestehen bleiben. Warum dort die 5 Semester Beschränkung?

  7. #17
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    Zitat Zitat von Kiteon
    Entgegen dieser Aussage bekommt man bei der ÖH sehr wohl die richtigen Informationen. Denn die ÖH hat zu mir gesagt, dass man ist in 2. Abschnitt ist, wenn man die letzte Prüfung im 1. Abschnitt geschrieben hat und postitiv ist. Die Einreichung vom Diplomzeugnis ist da nur sozusagen die "Bestätigung" über den 1. Abschnitt. Aber man kann ja gerne noch zu Unterweger oder Bank springen.
    Ist ja schön, dass sie ausnahmsweise mal was richtiges gesagt haben, viele haben auch die falschen Informationen erhalten. Diese Kasperln auf der ÖH haben schon soviel Schwachsinn von sich gegeben, dass man "Informationen" von denen nicht 100%igen Glauben schenken sollte.

    Dass du dich eventuell angregriffen fühlst ist mir egal. Mir ist die Reputation der ÖH-Kasperln nicht wichtig sondern einfach daran gelegen, dass ich die besten Ratschläge aus meinen Erfahrungen heraus mache.
    Wenn die ÖH anständige Arbeit macht, dann würde ihnen vielleicht auch mal Respekt entgegengebracht werden. Aber mit viel Herumgerede und Wichtigtuerei ist keinem geholfen.

  8. #18
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    Avatar von christoph123
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    e-mail von der FStV (heute)

    3. Abschluss des ersten Abschnitts

    Da vermehrt die Frage auftaucht, ab wann der erste Abschnitt als abgeschlossen gilt, hier noch einmal zur Erinnerung:

    Der erste Abschnitt gilt als abgeschlossen, sobald man den letzten Kurs des ersten Abschnitts positiv absolviert habe.

    ACHTUNG: Es ist nicht möglich durch die Hinauszögerung der Einreichung des Diplomzeugnis zusätzliche Semester zu gewinnen. Dies ist vor allem für BWL-Studierende wichtig wegen der Übergangsregel: Sie haben noch 5 Semester pro Abschnitt Zeit, im Diplomstudium zu bleiben. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erfolgt automatische Umstellung aufs Bachelorstudium.
    Anscheinend soll uns diese e-mail sagen, dass es doch möglich ist durch hinausschieben der "letzten Prüfung" im ersten Abschnitt den zweiten Abschnitt künstlich zu verlängern. Obwohl man das hineininterpretieren muss. (Und die ÖH gibt diesbezüglich wirklich oft verwirrende Aussagen, was ich so von Bekannten höre)
    (\_/)
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    (><)


  9. #19
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    Das liegt vermutlichweise daran, dass Bank und Co die Regeln aufstellen und NICHT die ÖH! Die ÖH gibt ja nur dies weiter, was ihnen Kitzelmann, Welte usw. sagen. Ich geb deswegen der ÖH auch keine Schuld, weil ich schon mit den Studienbeauftragten (die sind ja dafür eigentlich zuständig) geredet habe. Auf konkrete Probleme und Fälle wissen die oftmals selber nicht so wirklich, was genau sie jetzt sagen sollen und wie die genau sie diese Probleme regeln sollen. Ich bekam nur so pauschale Ausweich-Antworten von den Studienbeauftragen.

  10. #20
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    Avatar von christoph123
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    Mir ist schon klar, dass die ÖH nichts zu sagen hat (und sie von den Professoren oft nicht ernst genommen werden).
    Aber dann sollten sie sich mal mit dem Herrn Bank (bzw. den anderen) zusammensetzen und z.B. mal einige konkrete Probleme erörtern und diese dann z.B. in einem Frage und Antwort Katalog an uns Studenten weiterleiten.

    Es ist einfach wichtig, dass man als Student das Studium im Voraus planen kann und nicht dastehen muss und Kurse "umsonst" machen, weil man sich auf Aussagen nicht verlassen kann.

    Ich habe in meinem auslaufenden Studium ganze zwei mal was von der ÖH gebraucht. Den Kalender bekam ich problemlos bei einer Auskunft haben sie mir zumindest deutlich gesagt, dass sie es nicht wissen (zumindest besser als herumzureden). Da war es kein Problem, dass ich damit zum Bank gegangen bin, und dass bin ich dann auch bei anderen Fragen. Er hat mir immer Informationen gegeben und das obwohl er sicher wichtigeres zu tun hat. Von dem her ist es sicher nicht zu viel verlangt, wenn sich "unsere" Vertretung beim Herrn Bank informiert (wenn es andere Professoren schon nicht wissen), es ist nämlich keineswegs so, dass er da völlig abblocken würde.
    Oder willst du ernsthaft behaupten, dass bestimmte "Spezialprobleme" unbeantwortbar sind und deshalb hast du da Verständnis für die ÖH?
    (\_/)
    (o.0)
    (><)


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