Warum habt ihr übrigens Nr. 136 als falsch eingestuft? Bin nämlich eher der Meinung, dass Frage Nr. 136 richtig ist. Und zwar deshalb: Im Buch: S. 297 unten steht: "Die interne Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Einbeziehung von Einzahlungen..." Auch S. 304 unten / 305 oben steht etwas Ähnliches. ==> also kann es sich wohl nur um Außenfinanzierung handeln. Festbetragsanspruch trifft meiner Meinung nach auf die Pensionsrückstellungen zu...
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