Nein, sie ist nicht unvollständig. Es steht ja da, "zum Zeitpunkt der couponzahlung....." => der Coupon wurde also gerade gezahlt! Somit ist die Frage richtig!Zitat von kholaus
Kann mich da nicht anschließen. Auf S 150 steht, dass nur im Spezialfall Marktwert und Kurs übereinstimmen. Siehe auch S 410.Zitat von bouncal
Bei 171 wird nicht gesagt, dass der letzte Kupon "gerade gezahlt" wurde, sodass man nicht weiß, ob Stückzinsen zu berücksichtigen sind oder nicht. Grundsätzlich gilt aber Kurswert = Marktwert - Stückzinsen!
Steht auch so auf den Folien Brockhoff.
Die Aussage ist eigentlich unvollständig, daher Ansichtssache!
Nein, sie ist nicht unvollständig. Es steht ja da, "zum Zeitpunkt der couponzahlung....." => der Coupon wurde also gerade gezahlt! Somit ist die Frage richtig!Zitat von kholaus
Nichts das sich zu haben lohnt, fällt einem in den Schoß...
Zu 154)
Denke, dass diese Aussage auch falsch sein könnte. Fremdkapitalgeber haben einen Rückzahlungsanspruch plus FK-Zinsen. Außer man geht davon aus, dass die Zinsen im Rückzahlungsanspruch bereits enthalten sind.
Ich muss mich KHOLAUS anschliessen. Die Frage ist eindeutig Falsch. Im Buch steht: wenn Kurstermin und Verkaufstag zusammenfallen. Dies ist ja hier offensichtlich nicht der Fall.
Andere, vielleicht etwas "billige" Begründung. Versuche mal nach den drei Stichpunkten zu googeln. Du wirst nichts finden.
Schlussendlich muss jeder für sich selber entscheiden!
Finde auch, dass die Frage nicht unvollständig ist. Es heißt ja "zum Zeitpunkt" und NICHT "im Zeitraum". also stimmt die Frage! Dafür lege ich meine Hand ins FeuerZitat von matthias06012
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mfg Nam
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