theoretisch schon.
du musst halt zum/r jeweiligen Studienbeauftragten gehen. angerechnet wird immer vom original transkript.
probleme hierbezüglich gab es immer bei IWW, wenn man zB über BWL weg war und in IWW noch nicht im 2. Abschnitt... etc.
wenn das aber nicht der fall ist und du es nicht angerechnet bekommst, bekommst du ja immer einen negativ-bescheid und kannst dann zur zweiten instanz gehen. verpflichtend ist es für studienbeauftrage A NICHT, das anzurechnen, was STUDIENBEAUFTRAGTE B angerechnet hat. also vorischt, dass du dich nicht in die nesseln setzt...
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