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Thema: Kinderbeihilfe

  1. #1
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    Kinderbeihilfe

    Was passiert denn bzgl der Kinderbeihilfe, wenn man im 1. Semester 15 Stunden hat (und die uach positiv abgeschlossen hat) im 2. Semester aber von 15 Stunden nur 1 Kurs komplett positiv abgeschlossen hat, beim 2. nur das Proseminar und beim 3. VU und PS negativ sind??

  2. #2
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    Avatar von csag2876
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    also ich kann nur von der studienbeihilfe sprechen (die sind aber "strenger") als die familienbeihilfe.
    denen ist es egal ob ich im zweiten semester überhaupt was getan hab- ich hab meine 14 benötigten semesterstunden, die ich im ersten jahr haben soll schon im ersten semester zusammenbekommen..hab also kürzlich dort angerufen und die haben gemeint ich kann ihnen die studienerfolgsbestätigung auch jetzt schon schicken, wenn ich die stunden schon zusammenhabe- folglich hätt ich im zweiten semester gar nichts machen müssen die nächste frist die ich hab ist das erste diplomprüfungszeugnis - das allerdings nach spätestens 4+1 Semester! wenn das später wäre würd ich keine studienbeihilfe mehr bekommen bis ich im zweiten abschnitt bin!
    also ich denk nicht, dass dir da irgendwas passiert- musst halt in den nächsten semestern mehr tun lg

  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort! Also wenn das bei der Kinderbeihilfe auch so läuft, dann hab ich die Stunden eh zusammen. War dieses Semester eher ein "Aussetzer", sollte aber ab nächstem Semester wieder anders sein, wäre nur blöd deswegen die Kinderbeihilfe zu verlieren!

  4. #4
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    Avatar von csag2876
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    also was ich weiß, sinds für die familienbeihilfe sogar noch weniger stunden als für die studienbeihilfe- also mach dir keine sorgen vergiss nur nicht denen die erfolgsbestätigung zu bringen oder zu schicken! sonst bekommst du nichts mehr

  5. #5
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    Ok danke. Habe gerade folgendes auf studieren.at gefunden - falls es sonst noch für irgendwen relevant wäre:

    Am Studienanfang muss man nur die Inskription nachweisen; am Ende des ersten Studienjahres muss man einen Leistungsnachweis (Prüfungen über 8 Wochenstunden oder Teildiplomprüfung; Frei- oder Ergänzungsfächer werden nicht miteinberechnet) erbringen. Dieser muss dann jedes Jahr gemeinsam mit einer Inskriptionsbestätigung beim Finanzamt vorgelegt werden. Stichtag hierfür ist der 31.Oktober

  6. #6
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    weiß jemand von euch zufällig wie es ist, wenn man erst nach 2 jahren drauf kommt, das es doch nicht das studium ist, das man machen möchte und ein sich dann für ein anderes studium entscheid

    gibt es da dann noch eine möglichkeit familienbeihilfe zu bekommen?

  7. #7
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    Also auf studieren.at steht nur was bzgl. 2maliger Studienwechsel, denke aber, dass es die gleichen Richtlinien sind wie für den 1maligen:

    Achtung beim Studienwechsel:
    Ein zweimaliger Studienwechsel ist möglich, wenn das vorangegangene Studium nicht länger als zwei Semester inskribiert wurde. Beispiele: X studiert zwei Semester Jus - 1. Studienwechsel - zwei Semester Medizin - 2. Studienwechsel - Betriebswirtschaft: zulässig, d.h. Familienbeihilfe wird weiter ausbezahlt.
    Y studiert ein Semester Biologie - 1. Studienwechsel - drei Semester Psychologie - 2. Studienwechsel - Pädagogische Akademie: Anspruchsverlust (da ein Semester Psychologie zuviel).
    Ausnahmen gibt es nur, wenn das Studium gewechselt werden musste (Bleibende Verletzung bei Sportstudenten) oder alle Prüfungen der ersten Studienrichtung für die zweite angerechnet werden. Der Leistungsnachweis kann nach einem Studienwechsel innerhalb der ersten zwei Semester aus einer der beiden Studienrichtungen erfolgen oder je zur Hälfte aus beiden.

  8. #8
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    also könnte man zum beispiel die absolvierten prüfungen im studium x in die freien wahlfächer bei studium y einetzten und dann würde man wieder familienbehilfe bekommen? ich gehe vom ersten studienwechsel nach dem 4. semester aus

  9. #9
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    Avatar von csag2876
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    Also ich glaub nicht, dass das so geht..du hast ja sicher viel mehr Prüfungen gemacht, als du dir als freie Wahlfächer anrechnen lassen kannst oder?

  10. #10
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    @ Lady: nö, das geht nicht. du musst dich spätestens im 3. semester für die neue studienrichtung inskribiert haben. außer bei iww - bwl - vwl und anderen studienähnlichen fächern. da gibts eine sonderregelung. das ist kein richtiger wechsel weil dir (fast) alle leistungen anerkannt werden. da kannst du noch nachschauen ob's da ein wechsel später auch noch geht oder nicht...

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