das wurde im forum schon des öfteren diskutiert. es kommt in erster linie darauf an, ob du dich im ersten oder zweiten studienabschnitt befindest:
- im 1. abschnitt wird dir die 5. stunde sozusagen erlassen.
- im 2. abschnitt musst du aufgrund der doch beträchtlichen abweichung von der ects-punktezahl eine zusatzleistung erbringen, die vom professor festgelegt wird.
war das halbwegs verständlich?
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