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Thema: Bewertung der letzten Aufgabe zu vollen Punkten

  1. #61
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    Zitat Zitat von haraldag
    Meines Wissens nach nein. Es gibt dazu nur Folgendes in der Satzung der UIBK § 21 (1):

    Bei der Prüfung ist den Studierenden Gelegenheit zu geben, den Stand der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltung Bedacht zu nehmen.

    Wegen der Angabefehler der Klausur vom Kurs A könnte § 79 (1) UnivG herangezogen werden:
    Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben. Die oder der Studierende hat den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und den schweren Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.

    Die Frage ist, ob ein Angabefehler schon ein schwerer Mangel in der Durchführung der Prüfung ist.
    ja aber es muss doch eine möglichkeit geben heraus zufinden ob des vorliegende reicht oder net???

  2. #62
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  3. #63
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    Da wird ja vor allem gesagt, dass die Prüfungswertung im Falle eines Mangels aufzuheben ist. Also, dass es nicht als Antritt zählt.
    Da aber nächstes Semester die Antritte sowieso gelöscht werden, ist das doch nur für die interessant, die jetzt ihren dritten Antritt hatten, oder sehe ich das falsch?
    Gut unterrichteten Kreisen zufolge sind Gerüchte im Umlauf, die der Wahrheit entsprechen könnten

    \m/

  4. #64
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    Zitat Zitat von Hobbit
    Da wird ja vor allem gesagt, dass die Prüfungswertung im Falle eines Mangels aufzuheben ist. Also, dass es nicht als Antritt zählt.
    Da aber nächstes Semester die Antritte sowieso gelöscht werden, ist das doch nur für die interessant, die jetzt ihren dritten Antritt hatten, oder sehe ich das falsch?
    Da hast du natürlich recht. Man könnte sich so quasi seine negative Note löschen lassen, müsste aber wieder zur Prüfung antreten. Und da die LVA als VU gekennzeichnet war (mit immanenter Anwesenheitspflicht) ist die LVA selber die Prüfung. D.h. man müsste auf jeden Fall den ganzen Kurs nochmal machen (nicht nur die Klausur), und der wird ja sowieso in der Form nicht mehr angeboten...

  5. #65
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    stimmt eigentlich ... und wir wollen ja alle kein semester verlieren oder?? ich mein wenns nicht als antritt gewertet wird bringts uns ja sogesehen wenig oder??

  6. #66
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    ....womit der geneigte BWL1-Teilnehmer schon wieder recht hilflos da steht und nur auf die Einsicht und Gutmütigkeit einer Professorin hoffen kann
    Gut unterrichteten Kreisen zufolge sind Gerüchte im Umlauf, die der Wahrheit entsprechen könnten

    \m/

  7. #67
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    Nichts mit hoffen, wir müssen uns durchsetzen.
    Bei einer Nachklausur wird dieser Antritt vorgestern gestrichen und jeder, der will, kanns nochmal versuchen. Ich sehe da keine Nachteile, außer das Datum wird schwierig, vor allem wegen der Planung des nächsten Semesters...
    Aber wenn jemand zum dritten Mal angetreten ist, dann wird die Nachklausur auch der dritte Versuch sein. Da wird es keine Diskussion geben, wenn wir uns durchsetzen. Aufgehoben ist Aufgehoben.
    Hoffnung brauchen wir noch nicht

  8. #68
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    Zitat Zitat von Zauberfee
    Nichts mit hoffen, wir müssen uns durchsetzen.
    Bei einer Nachklausur wird dieser Antritt vorgestern gestrichen und jeder, der will, kanns nochmal versuchen.
    Das Problem ist, du bist nicht nur vorgestern angetreten. Laut Satzung ist die ganze Lehrveranstaltung eine einzige Prüfung. Nachklausur kann es in diesem Sinn keine geben, da müsste schon die ganze Veranstaltung wiederholt werden. Ist leider so bei den VU Kursen.

  9. #69
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    ich wäre weniger für eine genrelle nachklausur sondern dafür, dass alle die bei diesem antritt negativ waren im rahmen einer nachklausur noch eine chance bekommen.
    alles andere wäre denen gegenüber nicht ganz fair, die jetzt am 3.7. durchgekommen sind.

  10. #70
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    Zitat Zitat von csaf7929
    ich wäre weniger für eine genrelle nachklausur sondern dafür, dass alle die bei diesem antritt negativ waren im rahmen einer nachklausur noch eine chance bekommen.
    alles andere wäre denen gegenüber nicht ganz fair, die jetzt am 3.7. durchgekommen sind.
    Das meine ich doch, eine Nachklausur für den der will. Ist doch in BWL2 genau gleich abgelaufen, nur dass es da keine Angabefehler, also Formfehler gab.

    @haraldag: Ich verstehe jetzt, aber wie war das dann mit BWL2 und Herrn Bank?

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