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Thema: Bewertung der letzten Aufgabe zu vollen Punkten

  1. #71
    Member Bewertungspunkte: 8

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    sorry, hab ich falsch verstanden. ich dachte dass man deiner meinung nach die klausur vom dienstag generell wiederholen sollte, also alle noch einmal schreiben sollten.

    beim bank läufts gleich wie haraldag schon gesagt hat.
    schaffst du mühlbacher und fällst beim bank durch, dann musst du bei der nachklausur neben dem bank auch noch einmal die mühlbacherklausur schreiben.
    für bwl 1 würde das bedeuten, dass man auch wenn man den auer geschafft hat, im rahmen einer nachklausur auer und müller schreiben müsste.

  2. #72
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    Aber hat die Mühlbacherklausur schon mitten im Semester stattgefunden am gleichen Tag o.ä. wie die Beckerklausur? Gibts da nur die zwei Klausuren oder?
    Ohje das wäre ja eher unangenehm... aber ich glaube, dass es in diesem Fall spezieller zugeht. Es handelt sich ja um eine Nachklausur wegen Formfehler. Wahrscheinlich wird dann alles anders gehandhabt. Denn wir wollen ja nicht nur eine Nachklausur, es ist einfach selbstverständlich, aufgrund der Fehler muss eine Nachklausur (auch rechtlich) stattfinden.
    Stimmt mir jemand zu?

    Jetzt haben wir uns ja ob der Nachklausur verstanden

  3. #73
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    Zitat Zitat von Zauberfee
    @haraldag: Ich verstehe jetzt, aber wie war das dann mit BWL2 und Herrn Bank?
    Kann ich nicht sagen, da weiss ich nichts davon. Ich rate mal: es gab eine schriftliche Klausur am Ende der VU. Alle die negativ waren, durften später noch einmal diese eine schriftliche Klausur wiederholen.

    Ist rechtlich meiner Meinung nach nicht zulässig, aber die einzigen, die sich darüber beschweren könnten, sind die Studierenden. Und warum sollten die das tun?

  4. #74
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    Zitat Zitat von haraldag
    Kann ich nicht sagen, da weiss ich nichts davon. Ich rate mal: es gab eine schriftliche Klausur am Ende der VU. Alle die negativ waren, durften später noch einmal diese eine schriftliche Klausur wiederholen.

    Ist rechtlich meiner Meinung nach nicht zulässig, aber die einzigen, die sich darüber beschweren könnten, sind die Studierenden. Und warum sollten die das tun?
    Ja dann, auf zum Bank, wenn die Müller eh nichts rausbringt, bis die Noten da sind
    Schauen was die ÖH bei der Müller erreicht hat.

  5. #75
    Golden Member Bewertungspunkte: 45

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    Zitat Zitat von Zauberfee
    Denn wir wollen ja nicht nur eine Nachklausur, es ist einfach selbstverständlich, aufgrund der Fehler muss eine Nachklausur (auch rechtlich) stattfinden.
    Stimmt mir jemand zu?
    Nein. In einer VU erfolgt die Leistungsbeurteilung anhand von regelmäßigen mündlichen und/oder schriftlichen Beiträgen der Studierenden. Anscheinend langt es schon, zwei "Klausuren" in einem Semester zu machen, um schon von "regelmäßigen Beiträgen" reden zu können. Die "Klausur" ist von daher eigentlich nur einer der "regelmäßigen schriftlichen Beiträge" und unterliegt somit keinen Formvorschriften (meiner Meinung nach). Es müsste eigentlich nicht einmal ein Prüfungsprotokoll für die Klausur erstellt werden, weil es eben keine Prüfung ist (die Prüfung ist die Lehrveranstaltung als ganzes).

  6. #76
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    Aber dann gab es eben in der Lehrveranstaltung Formfehlern. Nämlich in einer der Teilprüfungen. Wo sollen denn sonst Formfehler auftreten?
    Wenn die Lehrveranstaltung als Prüfung angesehen wird, dann gab es in dieser Prüfung Formfehler. Wenn das nicht umsetzbar ist, dann weiß ich auch nicht.

  7. #77
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    @Haraldag
    also komplette Narrenfreiheit, was die Prüfungen angeht?
    Gut unterrichteten Kreisen zufolge sind Gerüchte im Umlauf, die der Wahrheit entsprechen könnten

    \m/

  8. #78
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    Nochmal: in einer VU gibt es keine Prüfungen, die ganze VU ist eine einzige große Prüfung, in der Studierende regelmäßig schriftliche und/oder mündliche Beiträge zur Leistungsbeurteilung abliefern. Und für "Beiträge" gibt es eben keine Vorschriften, wie die auszuschauen haben, oder zu beurteilen sind. In diesem Sinne: ja, Narrenfreiheit.

    Diese Klassifizerung als VU ist meiner Meinung nach eine ganz üble Sache bei diesem Kurs (sowie bei allen Kursen nach dem alten Studienplan). Eine VU ist eher sinnvoll wenn eine Vorlesung kombiniert mit einem Laborpraktikum gemacht wird, oder so was ähnliches.

  9. #79
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    Also dürfen die Beiträge voller Fehler sein? Sollten sich die Leiter von BWL1 auf sowas berufen würden mit die Worte fehlen, das wär doch gröbster Unfug. Das versteht der Becker und der Bank auch. Auch wenn die Nachklausur nach dem SS natürlich unpassend ist, aber was sein muss, muss sein. Oder sie wollen die ganze Glaubhaftigkeit aufs Spiel setzen. Aber irgendwer muss das doch einsehen.

  10. #80
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    ja also alles in allem sitz ma gaaaanz tief in da scheiße und können nix tun versteh i des jetz richtig??

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