Hallo!
Ich nehme mal an, dass du die Kapitalflussrechnung gemeint hast, oder? ... Für die Kapitalflussrechnung ist nur die zweite Angabe - meines Erachtens - relevant, nämlich folgende:
- Die Forderungen gegen verbundene Untern. stammen zu 60% aus L+L
Da 60 % der Forderungen aus L+L bestehen, sind die restlichen 40 %, so meine Vermutung! bzw. Annahme!, Darlehensforderungen an das verbundene Unternehmen. ... Diese Unterscheidung ist in Folge deshalb zentral, da sich die 60 % aus den L+L auf den Nettogeldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit und die restlichen 40 % auf den Nettogeldfluss der Investitionstätigkeit auswirken.
Dh konkret für die Kapitalflussrechnung:
Bereich Nettogeldfluss aus d. gew. GT:
Veränderungen Forderungen aus L+L gg. verb. Unternehmen + EUR 72,--
Bereich Nettogeldfluss aus d. Investitionstätigkeit:
Veränderungen Forderungen gg. verb. Unternehmen (Darlehen) EUR + 38,--
Dieser Anhangsauszug ist aber besonders für die Berechnung der Debitorenumschlagshäufigkeit wichtig. (siehe Egger/Samer)
... Eine Frage: Bei wem hast du das Proseminar gemacht?
Lg Bernhard
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