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Thema: Anrechnung Diplomarbeit

  1. #1
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    Anrechnung Diplomarbeit

    Hallo!

    Weiß von euch jemand, wie oft man eine geschriebene Diplomarbeit nehmen kann, um sie für ein anderes Studium anrechnen zu lassen? Kann man eine Dipl.-Arbeit für drei Studien nehmen?

    Im UG steht jedenfalls nichts.

    Liebe Grüße

    Zitat:

    I. § 85 UG 2002 regelt ausschließlich die Anerkennung der genannten Arbeiten (vgl §§ 81 ff UG 2002), nicht aber der Bakkalaureatsarbeiten (§ 80 UG 2002; vgl dazu Perthold-Stoitzner § 80 I.).

    II. Voraussetzung für die Anerkennung der Arbeit ist, dass sie an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (§ 51 Abs 2 Z 1 UG 2002) positiv beurteilt wurde. Der Kreis der erfassten Bildungseinrichtungen ist damit jedenfalls kleiner als der, den § 78 UG 2002 für die Anerkennbarkeit von Prüfungen normiert.

    Eine Anerkennung ist nur dann zulässig, wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Magisterarbeit, künstlerischen Diplom- oder Magisterarbeit oder einer Dissertation entspricht. Damit ist offensichtlich dasselbe gemeint, wie in § 78 UG 2002 mit dem Erfordernis der „Gleichwertigkeit“. Bei Prüfung der Gleichwertigkeit sind auch die näheren Regelungen des Curriculums über das Thema der Arbeit zu berücksichtigen. In den Materialien zum UniStG wurde dazu ausgeführt, dass das zuständige Organ im Anerkennungsverfahren Gutachten der Vertreter der einschlägigen Fächer einzuholen hat (vgl 588 BlgNR 20. GP 95). Die Einholung eines Gutachtens kann nach den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einholung eines Sachverständigengutachtens immer dann unterbleiben, wenn das zuständige Organ selbst über ausreichende Sachkenntnisse verfügt (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren Rz 361; in diesem Sinn auch 638 BlgNR 20. GP 6 – zur entsprechenden Regelung des UniStG).

    III. Die Anerkennung hat – auch wenn dies anders als in § 78 Abs 1 UG 2002 nicht ausdrücklich normiert ist – durch Bescheid zu erfolgen. Über Berufungen entscheidet gem § 25 Abs 1 Z 12 iVm § 46 Abs 2 UG 2002 der Senat. Eine generelle Anerkennung durch Verordnung ist nicht vorgesehen.
    Geändert von Maverick1977 (18.07.2007 um 18:25 Uhr)

  2. #2
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    Hallo,

    dein Beitrag ist zwar schon etwas älter und ich kann dir leider auch keine Antwort geben... wollte aber dich fragen, ob du was herausgefunden hast...?

    Wäre nämlich auch froh, wenn es zumindest potentiell möglich wäre sich die DA für 3 Studienrichtungen anrechnen zu lassen....

    Vielen Dank, lg Anja

  3. #3
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    Nach meinen Recherchen ist es möglich. Aber ohne Gewähr, dafür mit Pistole.

  4. #4
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    Vielen Dank...

    Dann muss ich ja nur noch fertig werden und die vom Institut davon überzeugen

    Darf ich fragen, welches Thema du dir für welche Studien anrechnen lassen möchtest... ?

    Lg Anja

  5. #5
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    Avatar von csae3200
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    Zitat Zitat von csae2348
    Wäre nämlich auch froh, wenn es zumindest potentiell möglich wäre sich die DA für 3 Studienrichtungen anrechnen zu lassen....
    also wenn die themenstellung passt, müsste das schon gehen. ganz genau kann ich dir das aber erst in einem monat sagen, muss die anrechnungsprozedur zuerst noch durchlaufen.

  6. #6
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    Danke vielmals...

    Naja, wird schon nicht gleich viel Aufwand wie ne neue DA zu verfassen ....

    Lg Anja

  7. #7
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    nein, das hoffentlich nicht *g*
    ich hoffe nur, dass es gut geht, weil sonst hab ich ein problem

  8. #8
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    Bist dir denn bei zwei Fächern sicher...??

    Ich mein bei Wipäd u BWL dürfts bei mir kein Problem sein - bezüglich Pädagogik war ich mal am Institut fragen, hab aber nicht erwähnt, dass es die zweite Anrechnung wäre und man hat mir gesagt, dass sie das dann spontan entscheiden....

    Um was für Fächer gehts denn bei dir...??

    Lg

  9. #9
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    Also eure Fächer würden mich auch mal interessieren. Ich denke, bei den meisten wird es Jus, Bwl und WiRe sein oder?

    Ich bin jedenfalls davon abgekommen, da ich es etwas "billig" finde.

  10. #10
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    So erfolgreich bin ich leider nicht

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